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Fragen zu bevorstehendem Unterhaltstitel...
#10
(21-02-2013, 13:30)Wintersonne schrieb: Bei dem Fragebogen handelte es sich ausschließlich um Fragen wie Einkommen, Vermögen, Einkommen Ehepartner usw.
Es gab keine Möglichkeit anzugeben, dass zb. auch seinerseits Zahlungsverpflichtungen für Versicherungen/Renten zur Altersvorsorge (usw.) bestehen.

Der Fragbogen ist nicht für Beratung des Pflichtigen oder eine korrekte Berechnung gedacht, es geht einzig und allein um Unterhaltsmaximierung.

Irgendwo wird das Nettoeinkommen eingetragen und das kann er entsprechend den Hinweisen in der faq bereinigen. Oder noch besser, den Fragebogen gar nicht ausfüllen, sondern Auskunft in Prosaform geben.
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RE: Fragen zur Düsseldorfer Tabelle... - von p__ - 21-02-2013, 14:33

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