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Vaterschaftsfestellung umgehen?
#1
Hallo,

Ich habe mich 3, 4 Mal mit einer Frau getroffen, die mir nichts bedeutet. Sie behauptet nun schwanger von mir zu sein. Sie könnte recht haben, aber sie hatte zu dem Zeitpunkt auch einen Freund - womöglich mache ich mir also umsonst Sorgen.

Ich muss trotzdem vom schlimmsten ausgehen. Abtreiben kommt für sie nicht in Frage. Ich habe alles mögliche probiert um sie zu überzeugen.
Finanziell steht sie sehr schlecht da.

Ich muss davon ausgehen, dass sie -auch wenn sie behauptet keinen Kontakt mehr zu mir haben zu wollen- in Zukunft versuchen wird mich finanziell auszupressen.

Die Fakten:
Derzeitiger Aufenthalt: Österreich
Vermutlicher Aufenthalt eines möglichen Kindes: Österreich
meine derzeitige Meldeadresse: Nicht EU-Land
ihre derzeitige Meldeadresse: anderes EU-Land

Was muss ich tun, um ihr rechtlich zu "entkommen"? Ich bitte darum mir nicht mit der Moralkeule zu kommen. Wäre sie jemand, den ich lieben würde, wäre auch eine Heirat nicht ausgeschlossen. Aber sie ist charakterlich überhaupt nicht tragbar, geht auf kein Argument ein bzgl Abtreibung, und denkt/handelt wie ein Teenager (Alkohol, Parties, Untreue, dutzende Sexualpartner usw.) - sie ist aber deutlich älter als ein Teenie.
Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr.

Wenn ich in ein anderes EU Land ziehe, ohne Anmeldung dort, kann sie die Vaterschaft überhaupt feststellen lassen?
Könnte ich denn nach Österreich zurück? Oder bekommt man dann Probleme an der Grenze? Ich weiß es nicht.
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#2
Herzrlich willkommen im Forum. Nach deinem Text zu urteilen hast du noch nicht viel Zeit in diesem Forum verbracht.

Big Grin zu Heirat wird dir hier sicher niemand raten.

das musste ich loswerden Big Grin
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#3
ich habe erst einige Themen gelesen...
ich wäre dankbar, wenn jemand auf meine Fragen eingehen kann. es ist nicht rechtens, dass ich überhaupt kein mitspracherecht habe, ob ein Kind geboren werden sollte.
Und wenn ich dagegen bin, von anfang an, ist es auch nicht rechtens mich finanziell dafür zu belangen.
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#4
Die Vaterschaft ist gerichtlich auch ohne deine Anwesenheit feststellbar. Zumindest nach deutschem Recht, in Österreich vermutlich nicht so viel anders. ist einem Forenmitglied auch tatsächlich passiert. Der einzige langfristige Schutz vor den Folgen besteht darin, nicht gefunden zu werden.
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#5
dann könnte ja aber jede frau irgendween als vater angeben?
ist die person, die sie angibt, dann zu unterhalt verpflichtet? das kann ich mir nicht vorstellen, weil woher will man wissen, ob die angabe stimmt?
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#6
Tipss zum entkommen findest du hier.

http://wikimannia.org/Deutschlandflucht

siehe PDFs im Bereich Einzelnachweise
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#7
Weiß sie überhaupt deine Meldeadresse, bzw. deinen Aufenthaltsort?
Für eine Vaterschaftsfeststellung musst du ja vorgeladen werden. Für die nachfolgenden Schritte zwecks Feststellung auch.

Ich würde an deiner Stelle den Aufenthaltsort in Österreich wechseln, also in ein anderes Stadtviertel, andere Gegend ziehen. Weiss sie wo du arbeitest? Wenn ja, Arbeitgeberwechsel.

Das sollte genügen, dass sie deine Spur endgültig verliert.
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#8
Lies mal §1592 Nr. 3 BGB und dann §1600d BGB, in dem u.a. steht:
"Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen."

Also: Mutti weist mit einem Test nach, dass ihr Partner nicht der Vater ist. Sie benennt dich als Vater und legt eine eidesstattliche Erklärung ab, du wärst der einzige Mann gewesen, mit dem sie zur Empfängniszeit Verkehr hatte. Vielleicht findet sie noch einen Dritten, der das bestätigt, vielleicht noch entsprechende Nachrichten von dir, z.B. die Bitte um Abtreibung. Und schwupps -bist du ohne ein Wort, ohne Mithilfe, ohne Anwesenheit rechtlicher Vater.

Zu den Rechtsfolgen gehört selbstverständlich auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und vielleicht auch ihr.
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#9
@mitglied: Sie kennt nur meinen Aufenthaltsort.

@p: ok. Deine Aussage steht jetzt im Widerspruch zu der von mitglied, wenn ich das richtig verstehe?
Gilt dieses Gesetz auch in Österreich?
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#10
Ich hab diesen Gesetzestext gefunden...
aber der scheint ja nur auf antrag des kindes zu gelten?
was meinen die mit beigewohnt? geschlafen?
Zitat:abs. 2: Auf Antrag des Kindes kann der Mann als Vater festgestellt werden, welcher der Mutter innerhalb von nicht mehr als 300 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Geburt beigewohnt hat oder mit dessen Samen an der Mutter in diesem Zeitraum eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt worden ist, es sei denn, er weist nach, dass das Kind nicht von ihm abstammt. Eine solche Feststellung ist nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Tod des Mannes nicht mehr möglich, es sei denn, das Kind weist nach, dass ihm der Beweis nach Abs. 1 aus Gründen auf Seiten des Mannes nicht gelingt.
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#11
Den genaue Rechtspraxis in Österreich kenne ich nicht. Aber wenn da "auf Antrag des Kindes" steht, dann kann die Rechte des Kindes prinzipell auch die Mutter wahrnehmen, so wie sie auch seine finanziellen Dinge regeln kann.

Beigewohnt = Geschlechtsverkehr
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#12
(21-02-2013, 14:49)p schrieb: Vielleicht findet sie noch einen Dritten, der das bestätigt, vielleicht noch entsprechende Nachrichten von dir, z.B. die Bitte um Abtreibung. Und schwupps -bist du ohne ein Wort, ohne Mithilfe, ohne Anwesenheit rechtlicher Vater.

Es gibt keinen 3ten der es bestätigen kann.
Nachrichten gibt es, aber da steht mein Name nicht drinnen - auch nicht im Absender der E-Mail oder der E-Mail Adresse.
Das hört sich aber alles so an, als würden die Gerichte einfach drauflos vermuten...
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#13
Ihr habt nur anonym kommuniziert? Aber Name und Adresse von dir kennt sie, oder habt ihr euch nur gesichtsverhüllt schweigend zum rein-raus-Spiel im Wald getroffen? Kennt sie Verwandte von dir, weiss sie wo welche zu finden sind? Man kann auch über andere nähere Verwandte mit einiger Wahrscheinlichkeit Vaterschaftsvermutungen anstellen.

Das erledigen Anwälte und Jugendamt für sie. Auch wenn sie nicht die Hellste ist, sind die staatlichen Mechanismen für sowas recht durchsetzungsstark.
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#14
sie kennt meinen vornamen, und könnte den nachnamen rausfinden (weil sie weiß wo verwandte von mir wohnen).
die werden ja wohl nicht meine verwandten dazu auffordern? hm...
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#15
Was die werden und können, wird dich überraschen. Es gibt Verschaftsfeststellungen aufgrund einer Briefmarke, an der ein Mann mal geleckt hat. Geschenke und Gegenstände vor dir bei ihr reichen auch aus für Abstammungstests. Über Verwandte zu gehen, gehört zum Standardrepertoire.
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#16
(21-02-2013, 15:20)vorsorge schrieb: Das hört sich aber alles so an, als würden die Gerichte einfach drauflos vermuten...

Nö, einfacher wäre, Du stellst Dich. Aber da der Staat (die Allgemeinheit) nicht für das aufkommen will, was Du verursacht hast, ist er recht kreativ...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#17
(21-02-2013, 14:44)vorsorge schrieb: dann könnte ja aber jede frau irgendwen als vater angeben?

Das passiert ja auch oft genug.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
(21-02-2013, 15:40)wackelpudding schrieb:
(21-02-2013, 15:20)vorsorge schrieb: Das hört sich aber alles so an, als würden die Gerichte einfach drauflos vermuten...

Nö, einfacher wäre, Du stellst Dich. Aber da der Staat (die Allgemeinheit) nicht für das aufkommen will, was Du verursacht hast, ist er recht kreativ...

ich wäre dafür aufgekommen in form einer abtreibung. ich will meine verantwortung nicht abstreiten.
es gibt ca. 1000 gründe, warum diese frau als mutter ungeeignet ist. mir sind die hände gebunden - ich kann sie nicht daran hindern. Aber "schuld" an der lage bin ich nur insofern als ich diese nacht mit ihr verbracht habe. der rest geht auf ihr konto.

ich will auch gar nicht, dass die allgemeinheit dafür aufkommt, aber ich hasse diese frau einfach - ich will nichts mit ihr zu tun haben, auch nicht finanziell. alles deutet zur zeit darauf hin, dass es von anfang an ihr plan war. so jemanden belohne ich nicht auch noch mit geld.

-------------

kann man verwandte zu einem test "zwingen"?
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#19
Ach das würde ich noch mal überdenken.
Sie hat kein Geld und kommt aus einem ärmeren Land, hmmm also von so einer Frau hätte ich sowas nicht erwartet. Kind in die Welt setzen für Geld, das war sicher nur ein dummer Zufall Wink

Ich an deiner Stelle würde aufhören darüber zu reden wie es dazu kam und wie sch... sie ist. Sie hat das Beste gemacht was sie konnte Wink.

Jetzt musst du zusehen, dass Beste für dich zu machen. So läuft das Spiel mit der Gen Weitergabe Wink
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#20
darum frage ich euch Wink

sagen wir: vaterschaft wurde festgestellt.
was nun? hätte ich probleme bei einem grenzübertritt?
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#21
Jetzt überlege doch mal den Worst case.

Sie kennt deinen Namen, vielleicht noch deine Nationalität, aber nicht deine wirkliche Adresse in deinem Heimatland.
Sie wird also in deinem Heimatland keine Unterstützung finden, höchstens in Österreich.
Österreich hat kein Druckmittel gegen dich, du kannst jederzeit gehen wohin du willst.
Das würde ich an deiner Stelle einfach machen. Bis die Verfolger bei dir ankommen, bist du längst weg und wie sie dann an deine Spur kommen sollen ist mir rätselhaft. Es besteht nicht mal eine melde-mäßige Kette, die man rückwärts verfolgen kann. Nur ein Name von dir (der nicht mal stimmen muss) und vielleicht, wenn du dämlich warst, ein Geburtsdatum.

Was passiert im Extremfall: Der Herr X,Y, geboren am Z in W ist Vater. Dein Heimatland kann diese Daten aber niemanden zuordnen.
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#22
Grenzübertritt:
Es kann sein, dass du in Österreich gesucht wirst, aber nicht im Schengen-Gebiet.
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#23
(21-02-2013, 16:43)vorsorge schrieb: was nun? hätte ich probleme bei einem grenzübertritt?

Kommt drauf an, was du als Problem definierst. Wahrscheinlich wirst du zur Aufenthaltsermittlung in eins der nationalen (Deutschland: Bundeszentralregister) oder sogar internationalen Register eingetragen. Bei Kontrollen aller Art wirst du dann der üblichen Prozedur zur Aufenthaltsermittlung unterzogen werden. Es geht dabei darum, eine ladungsfähige Anschrift zu bekommen um dir rechtsgültig Forderungen zuzustellen.

Deine Meinung zu der Frau, mit der du freiwillig das Bett geteilt hast, spielt jetzt keine Rolle mehr. Jetzt regieren andere Mechanismen. Was ich mich noch frage, wieso man bei so flüchtigen Bekanntschaften auf Kondome verzichtet? Es gibt auch andere Krankheiten, auch tödliche, und es ist doch wohl neben den bereits genannten Folgen ziemlich beknackt, sich sowas zu holen?
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#24
wie weiß ich eigentlich überhaupt, dass man nach mir sucht?
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#25
In Deutschland: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen...recht.html
Österreich musst du mal selbst suchen.
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