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Hallo Jungs!
Danke für eure Hilfe.
Update zu meienr Lage:
Heute kam der neue Bescheid vom JA.
Der KU-Vorschuss wurde ab 01.09.13 beantragt in Höhe von 180€! Man setzt mich mit diesem Schreiben davon in Kenntnis. Ok.
Was sollte ich jetzt mit dem Auskunfts- und Ermittlungsbogen machen?
Wenn ich den ausfüllen muss....wie verhindere ich ein versehentlich falsches ausfüllen mit dazugehörigen Nachteilen?
gruß
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hi!
Wer sich mit diesen Auskunftserteilungsbögen auskennt, soll sich hier mal melden.
Das wäre super.
Gruß
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Die Bögen sind von JA zu JA verschieden.
Was du meines Wissens nach angeben musst/solltest:
- Postadresse
- Einkommen nebst Nachweis darüber (Arbeitgeber ggf. schwärzen)
- sonstiges Vermögen
- sonstige Unterhaltsverpflichtungen
Was die in keinem Fall was angeht:
- Einkünfte einer Partnerin
- dein Arbeitsvertrag
Im Zweifelsfalls scan den Bogen und stell ihn hier ein, dann kann man sehen, welche Angaben sonst noch gefordert werden.
Prinzipiell gibst du mal alles an, was die UH-Pflicht senken könnte. Lügen oder wesentliche Dinge verschweigen würde ich nicht, im Zweifelsfalls fragen die schon nochmal nach.
Wenn du dir wegen dem Bogen unsicher bist, schreib alles in eigenen Worten auf, zum Ausfüllen von Formularen bist du nicht verpflichtet.
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Hallo Anonymer,
am besten mal die tFAQ lesen (Abschnitt Jugendamt).
Zitat:Die Fragebögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden. Alles was diesen Organisationen die Arbeit erleichtert ist zu unterlassen.
Am besten noch mit falscher Grammatik, Zeichensetzung und Rechtschreibung 
Im Forum gibts schon ein paar lustige Beispiele. Einfach mal die Suchfunktion bemuehen.
Viel Erfolg!
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Hi ExDeutscher!
Ja das hab ich schon gefunden. Werde auch Freitextig antworten. Nur bin ich mir noch nicht sicher was ich angeben muss und was nicht.
Nicht das mir durch unwissenheit Nachteile enstehen.
Gruß
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Du kannst uns ja mal ein Angebot machen (dein Antwortschreiben) und wir bewerten es hier?
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Bei mir war es so, ich habe den Bogen gar nicht ausgefüllt;
JA fand es nicht lustig, aber ich schon  .
Ob das bei dir auch etwas bringt, weiß ich nicht.
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Ich habe den Bogen noch nie ausgefüllt sondern nur die Lohnabrechnungen geschickt. Heute gibt es selbst diese nicht mehr. Das Jugendamt soll gefälligst Klage einreichen. Mit meinen juristischen Gegner pflege ich keinen Briefwechsel
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@ExDeutscher
Anbei mein erster Entwurf. ****-> anonymisiert
Code: Betreff: Aktenzeichen ****************
Sehr geehrte Frau *****,
hiermit reagiere ich auf ihr Schreiben mit beigelegten Ermittlungsbogen (sollte es nicht Fragebogen heissen? Ermittelt wurde ja nix von ihnen) vom 08.10.13.
Unterhaltspflichtiger->
Name: ******
Vorname: *******
Geburtsdatum, Geburtsort: ******,********
Anschrift: haben sie doch schon...nochmal?
Telefon: hab keins
Fax: hab keins
E-Mail: hab ich nicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Familienstand: unbekannt
erlernter Beruf: Facharbeiter
zur Zeit tätig als: ALG1-Versicherungsleistungsempfänger
Arbeitgeber: erstmal keiner
Anschrift: unbekannt
Krankenkasse: *********
Anschrift: finden sie per Google herraus
Meine Daten bzw...achja....."ihre" Ermittlungen:
Ich wohne alleine in meinem Haushalt.
Mein Einkommen beträgt 820€ ALG1. (Kopie anbei)
Miete zahle ich 400€ Warmmiete plus 100€ Kautionsabschlag. (Kopie anbei)
Es bestehen keine weiteren Unterhaltsansprüche anderer Personen.
Steuererstattungen in den letzten 12Monaten: gab es keine.
Vermögen: alles weg
Besondere aussergewöhnliche Belastungen:
400€ Miete warm (Kopie anbei)
100€ Kautionsabschlag (Kopie anbei)
50€ Essen für das Kind im Monat
22€ Strom
100€ Ratenkredit
150€ Essen für mich
Mir ist bekannt->
das alle Angaben durch geeignete Unterlagen für den Zeitraum der vergangenen 12 Monate nachgewiesen werden müssen: JA
das fehlende Belege kurzfristig nachzureichen sind: JA
20.10.2013
************
@GenderRealist kannst du das präzisieren?
@Leutnant Dino Ok. Gab es Ärger? Ich will erstmal nicht das die Sache vor Gericht landet.
Mit dem JA streiten gut und schön. Das mach ich gerne. Aber ich will keinen Streit mit der KM oder meinem Kind.
Kannst du mir noch Tips geben?
Gruß
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Du beziehst ALG1? Im ersten Beitrag steht was von 1200 netto? Was ist passiert?
Dein Entwurf ist noch zu leserlich  . Ich persoenlich wuerde mir aber den zynismus sparen ("wissen sie doch", "googlen sie doch", ...) Die ermitteln ja gerade, indem sie dich befragen.
Wenn ich richtig liege, betraegt dein Selbstbehalt 800 EUR. Quelle
Du muesstest dann 820 EUR (ALG1) - 800 EUR (Selbstbehalt) = 20 EUR Unterhalt zahlen?
Ich glaube, deswegen wuerde ich kein grosses Gewese machen. Deine Angaben sollten denen reichen. Wenn du kein Vermoegen hast, musst du ja nicht sagen, das du nichts hast.
Du kannst alle 2 Jahre um Auskunft angehalten werden.
Waere gut, wenn mein Beitrag noch kurz von einem Forums-Profi bestaetigt/zerrissen wird.
Der Herr Leutnant faehrt eine ziemlich harte Schiene. Du hast aber noch was zu verlieren, wie es mir scheint.
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20-10-2013, 17:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-10-2013, 17:23 von Leutnant Dino.)
Das Jugendamt hat Anspruch auf die Höhe Deines Einkommens. Mehr nicht. Niemals Kosten aus Miete etc. angeben oder Kontostände. Relevante private Daten sind nicht zu schwärzen sondern mit einer Schere herauszuschneiden. Das sieht irgendwie cooler aus, wenn auf jeden Zettel Löcher sind.
Ansonsten dem Jugendamt keine Informationen geben. Briefe sind emotionslos kurz zu halten oder einen langen Brief in Prosaform schreiben. Ich strafe das Jugendamt mit kompletter Nichtachtung. Da habe ich mehr Freude daran. Das sollte natürlich jeder selbst wissen.
Wer mit dem Jugendamt zu tun hat, hat entweder schon alles verloren oder er wird alles verlieren. Man muss denen das Leben so schwer wie möglich machen, mit dem größtmöglichen Aufwand für diese Mitarbeiterinnen.
Und wenn das Jugendamt mit einer Strafanzeige nach §170 StGB droht, dann sollte man mit diesem Schreiben unverzüglich zur Polizei gehen und sich selbst anzeigen. Das macht denen auch wieder Arbeit und man spannt zusätzlich die Polizei ein. Uns kostet es garnichts, ausser ein bissel Zeit.
Beispielschreiben:
"Heile Beiständin,
anbei mein Einkommen. Mehr ist nicht.
Servus
Unterhaltspflichtiger"
Mit meiner Methode habe ich seit mehr als 1,5 Jahren keine Post mehr vom Jugendamt bekommen.
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Auch wenn der LD hier eine harte Schiene faehrt, findet er meine Zustimmung. Die werden sich melden, wenn sie noch was haben wollen und dann kannst du sie wieder abwatschen.
Nimm' das alles nicht zu ernst - mach dir einen Spass draus! Treibe die Brut in die Verzweifelung und lebe/finde deine Art des Widerstandes. Was du nicht hast, kann dir keiner nehmen.
Viel Erfolg und berichte ab und zu ueber deinen Fall!
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20-10-2013, 17:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-10-2013, 17:54 von Anonymous.)
@ExDeutscher
Wurde ohne Grund gekündigt mitte July.
Soll ich nur den aktuellen ALG1-Bescheid kopieren und mit reinlegen oder die gesamten Einkünfte der letzten 12 Monate inkl. ALG1-Bescheid? (Was wollen die damit errechnen? kein mensch spart die Einkünfte der letzten 12 Monate)
Nachtrag: Ja ich hab meine Schiene noch nicht gefunden. Aber ich danke euch allen für eure Stütze. Ihr seid toll. Ich werde euch immer auf den laufenden halten.
@Leutnant Dino
Ja deine Schiene ist echt gut zu lesen. Muss zugeben ich stimme dir in fast allen Belangen und Meinungen zu. Aber ich will ein gutes Verhältnis zu der KM und zum Kind. Und das haben wir seit der Trennung.
Aber wenn es mal hart kommt und man mich unter Druck setzt, werde ich mich an deine Zeilen erinnern.
Hast du noch einen nicht so harten Tip für mich?
Gruß
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(20-10-2013, 17:52)Anonymous schrieb: Hast du noch einen nicht so harten Tip für mich?
Nein.
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Ich würde es mir selbst nicht so schwer machen, aber die JA-Tusse auch nicht mehr als nötig "anschei*en", immerhin liegt dir an nem guten Verhältnis zur KM, und JA-Mitarbeiter versprühen gerne mal Gift in Richtung KM.
Vorschlag:
"Sehr geehrte Frau soundso,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom soundsovielten erteile ich Ihnen Auskunft wie folgt:
Derzeit befinde ich mich im ALG1-Bezug (Nachweise anbei).
Sonstiges Einkommen, Steuererstattungen und weiteres Vermögen bestehen nicht.
Meine Anschrift lautet wie folgt: ...
In meinem Haushalt leben derzeit keine weiteren Personen, auch bin ich aktuell weiteren Personen nicht zu Unterhalt verpflichtet.
Entsprechend meinen Berechnungen bin ich insofern zur Zahlung von Unterhaltsleistungen wirtschaftlich nicht in der Lage.
Dies bitte ich Sie, schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen,
A."
Dann mal abwarten: Meldet sich die JA-Dame nochmals wegen dem Ermittlungsbogen (kurz zurückschreiben, dass man zum Ausfüllen von Formularen nicht verpflichtet ist), akzeptiert sie den "Mangelfall" (alles bestens), oder berechnet sie einen anteiligen UH-Satz (da kannst du dir dann überlegen, ob du es zahlst), oder will sie gar den vollen Satz wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit (dann wirst du früher oder später Bewerbungsbemühungen nachweisen müssen)?
Dem kann man aber erstmal gelassen entgegensehen und reagieren, wenn es soweit ist.
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Ah, ich will jetzt nichts falsches sagen, aber das mit den letzten 12 Monaten hat - glaube ich - den Grund, das ein Durchschnittseinkommen errechnet wird, das dann Grundlage der KU-Berechnung wird? Das waere dann ziemlich bloed fuer dich. Ich hoffe ich taeusche mich da.
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Ja das ist klar. Nur dürfen die das? Welchen Sinn soll das haben? Keiner spart das Geld der letzten 12Monate. Das ist soo sinnfrei.
Wichtig ist doch mein jetziges Einkommen.
Gruß
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Meckern hilft nichts. Nur weil du mit dem JA ne harte schiene faehrst, heist das ja nicht, das du mit KM oder Kind auch sowas machst. Du kannst es ihnen ja erklaeren...
Mach so, wie @LD oder@Jessy vorgeschlagen haben und guck was passiert. Wenn die dein altes Einkommen mit Einbeziehen, werden eben Ausgaben dazu geltend gemacht (runterrechnen). Immer locker bleiben...
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(20-10-2013, 17:52)Anonymous schrieb: Aber ich will ein gutes Verhältnis zu der KM
Das wollen wir doch alle am Anfang.
Aber zu jedem Anfang gibt es auch ein Ende, und das ist meistens dick.
Im Moment weiss du noch nicht wozu eine Ex fähig ist.
Ich, LD und einige Andere (natürlich nicht alle) können dir nicht weiterhelfen, weil wir mit JA, Ex und Helfer gar nicht mehr kooperieren. Unsere Tipps sind (noch) zu radikal für dich. Mal sehen wie das gute Verhältnis in einigen Jahren aussieht.
Viel Glück!
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@ExDeutscher
Na ich werd mal ohne das Einkommen der letzten 12Monate probieren. Mal schauen was passiert.
@GenderRealist
Na ich verstehe dich. Ich warte mal ab. Bisher ist es in Ordnung.
@all
Hat jemand ein paar Gesetze oder Erfahrungsberichte ob man die 12Monate nun nachweisen MUSS oder KANN?
Gruß
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Wegen der 12 Monate habe ich nichts parat. Du kannst ja mal im § 1605 BGB beginnen. Dort wird auf andere §§ verwiesen.
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Scheinbar muss ich die 12Monate vorlegen. Die werden watscheins so lange nerven bis ich es tue.
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Lass es doch auf einen Versuch ankommen und mach dir nicht im Vorfeld selbst unnötig Stress. Das JA dackelt schon von alleine an, wenn es mehr will.
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So...ich war beim JA (ist 3 Strassen neben meiner Wohung)!
Hab die Damen grad in ihrer Mittagspause gestört. Gerade heute...wo doch keine Sprechstunde ist. Tja....
Ich lies mich aber nicht abwimmeln und bestand auf eine Abgabe der Kopien.
ALG1-Bescheid nebst Lohnabrechnungen der letzten 12Monate.
Beim auspacken der Unterlagen hätte ich gerne das Gesicht der Dame fotografiert. Herrlich....
Sie fragte mich ob das denn nicht auch hätte geschwärzt werden können? Ich sagte: "nee...ich hab keine Stifte...nur Scheren!".
Oh man war das ein tolles Gefühl.
Man wollte mich dann wieder wegschicken aber ich bestand auf eine Eingangsbestätigung der Behörde.
Nicht das mir nachher etwas vorgeworfen wird, nur weil die Unterlagen 4Wochen in der Ecke der Teestube liegen. *g*
Im Groben und ganzen war die Dame nett und professionell. Kann nicht meckern.
Ich harre der Dinge nun.
Gruß
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