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Trennung, Scheidung, nicht bezahlbarer Kindesunterhalt
#1
Hallo Community!

Mich hat es auch erwischt. Sie will die Trennung nach 11 gemeinsamen Jahren. Gründe dafür möchte ich erstmal nicht nennen. Sonst kommt wieder alles hoch.

Hier die Fakten!
Es geht um Kindesunterhalt, wir waren nicht verheiratet, haben ein Kind (9Jahre) das bei der Mutter lebt.
Ich darf noch in der Wohnung bleiben und kann/soll erst raus wenn ich eine neue Bleibe habe. Dies wird erst am 02.03.13 etwas werden.
Es existieren noch keine alten oder neue Unterhaltstitel, Gerichtsurteile und Vereinbarungen!
Das Nettoeinkommen bei mir liegt bei 1200€ und bei ihr bei 1450€! Wir sind beide angestellt.
Die Unterhaltsberechtigte (ich würde sie lieber nicht so nennen...aber naja) möchte das ich ausziehe und ab März Unterhalt zahle.
Ich kann (mündl. besprochen) meine Kleine jederzeit sehen soweit es im Rahmen ist.....alle 14Tage ist eh klar aber evtl darf/will ich die Kleine auch nehmen wenn sie Spätschicht hat. Das wäre 1-2 die Woche. Summasummerum 10Tage im Monat.
Sie ist bereit das per schriftl. Regelung festzuhalten.
Der Unterhaltsverpflichtete bietet an, keinen Krieg zu führen und denkt nur an das Wohl des Kindes!
Es wurde von mir noch keine Zahlung geleistet da der Unterhalt erst berechnet wird. War am Freitag beim JA und wurde gleich als Zahler auf Lebenszeit kategorisiert. Das tat so weh.....
Naja..man riet mir den berechneten Unterhalt urkundlich anzuerkennen wenn er denn berechnet wurde. Als Sicherheit! (jaja...ich hör dir trapsen)
Ich muss Dienstag nachmittag hin und alle meine Einkommensnachweise vorzeigen. Als würde ich in die Höhle des Löwen gehen. Scheiss Gefühl!
Sozialleistungen fliessen zu keinem der Beteiligten.....die Ex will aber Wohngeld beantragen. Aber das wird bei dem Gehalt wohl nix werden und die evtl. Auflage aus der 78m² in eine Wohnung gleich oder kleiner 60m² zu ziehen wird sie definitiv nicht nachkommen. Dann lieber kein Wohngeld? Wer weiss.
Ob es eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten gibt weiss ich nicht. Ich habe bisher nichts davon mitbekommen.
Stadium ist, das ich noch "zu Hause" wohne und wir halbwegs normal und gut miteinander umgehen. Anwaltliche Beratung nehme ich am kommenden Dienstag an. Sie hat bisher nur einen Termin beim JA gehabt.
Meine Hoffnung das sie an einer Caritas-Gesprächstherapie teilnimmt, wurde von ihr zerschlagen.


Meine Situation ist bald alles andere als gut.
1200€ Einkommen netto
-1215€ Ausgaben inkl. 200€ Unterhalt
-------------------------------
-15€

Das wären dann -15€ die ich zum Leben und zum Unternehmen mit meiner Kleinen habe. Wow.......


Dagegen hat sie hat 1450€ Lohn
+184€ Kindergeld
+272€ Unterhalt
---------------------
1906€
dann gehen davon 1524€ Unkosten ab.
------------------------------------
382€ bleiben ihr und dem Kind jeden Monat. Wenn sie noch Wohngeld bekommt, knackt sie die 2000€ netto-Grenze locker!

Gibt es für mich eine reelle Möglichkeit sinnvolle staatliche Unterstützung zu beantragen?
Welchen Deal ausserhalb des JA kann ich mit ihr machen? Ich lasse ja einiges an Sachwerten da. Aber auf Unterhalt und Wohngeld will sie nicht verzichten.
Das JA meinte bei Einigkeit und Deals seitens der Eltern halten sie sich raus. Stimmt das wirklich?
Warum muss ich mich dann nä. Woche beim JA blank machen?

Gruß
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#2
(24-02-2013, 21:49)Anonymous schrieb: Gibt es für mich eine reelle Möglichkeit sinnvolle staatliche Unterstützung zu beantragen?

Ja, du kannst Aufstocker werden, es gibt einige Threads dazu. Ansonsten solltest du die 1200 EUR Nettoeinkommen korrekt bereinigen (Umgangskosten, berufsbedingte Aufwendungen, private Altersvorsorge), bei 950 EUR Selbstbehalt wirst du auf den Fall Mangefall.

(24-02-2013, 21:49)Anonymous schrieb: Welchen Deal ausserhalb des JA kann ich mit ihr machen? Ich lasse ja einiges an Sachwerten da. Aber auf Unterhalt und Wohngeld will sie nicht verzichten.

Du kannst alles mit ihr vereinbaren, womit sie einverstanden ist. Wenn sie keine Beistandschaft einrichtet, könnt ihr euch auch ohne Jugendamt einigen.
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#3
Hi p!
Danke für dein Posting. Erlaube mir ein paar Fragen.
Was sind Umganskosten genau?
Ist ein Betriebswagen eine berufsbedingte Aufwendung? Geht der voll anzurechnen?
Gilt Riesterrente als anrechenbare Altersvorsorge?

Der Selbstbehalt ist ab 01.01.2013 auf 1000€ geklettert.

gruss
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#4
Moin.

1. Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
2. Wer will die Trennung? Wenn sie, warum geht nicht sie? Und wenn, warum geht sie nicht ohne das Kind?
3. Es gibt zur Zeit überhaupt keinen Grund, dem JA irgendwelche Belege zu zeigen.
4. Solange die Ex keinen Titel fordert und dir keine Beistandschaft nachgewiesen wurde, solltest du mit denen überhaupt nicht (über Unterhalt) reden.

5. Bei 1.200,- bereinigtem Einkommen hast du 2 Möglichkeiten:
Entweder du zahlst nur 200,- im Monat, weil sonst dein Selbstbehalt unterschritten wird und streitest dich dann möglicherweise mit deiner Ex, dem JA, einem Anwalt und dem Familiengericht oder du titulierst den Mindestunterhalt von zur Zeit 272,-€ und streitest dich dann mit Jobcenter um eine Aufstockung, die du mit Sicherheit bekommen kannst und die dich über die 1.000,-€ familienrechtlichen SB hebt.
Ich würde mit deiner Ex über die erste Variante reden und wenn ihr das nicht reicht, die 2. Variante wählen.
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#5
Hi beppo!

1. Ja. Warum?
2. Sie! Sie will bleiben weil es ihre Traum wohnung ist und ich sie mir alleine eh nicht leisten kann.
3. ich habe aber eine schriftl. Aufforderung bekommen meine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate zur Berechn ung des Unterhaltes vorzulegen. Deadline ist 08.03.13
4. Verstehe ich jetzt nicht.
5. 1200€ netto ist unbereinigt.
Variante 1 ->kommt es da definitiv zum Streit wenn ich doch 200€ zahle? Warum?
Variante 2 ->titulierung von 272€ wäre hart...woher das Geld nehmen? Was ist im Falle einer Arbeitslosigkeit?

Kannst du die Vor und Nachteile beider Varianten etwas genauer erklären?

Gruß
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#6
Ein Firmenwagen kann sogar als Einkommen zählen, Vorsicht. Umgangskosten sind Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, siehe das BGH-Urteil vom 17.06.2009, Az.: XII R 102/08. Riesterrente ist private Altersvorsorge, richtig. Kannst du abziehen.
Warum ist eigentlich ausgemachte Sache, dass das Kind weiter bei ihr lebt? Sie verdient mehr, ihr arbeitet offenbar gleich viel, war wohl auch gleichermassen für das Kind da. Was ist mit Wechselmodell?
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#7
Hi p!

Firmenwagen ist Einkommen? Wie jetzt?
Kann man die Umgangskosten besser definieren? Wer hilft mir beim definieren der Kosten und beim bereinigen meines Lohnes?

Eigentlich ist nix ausgemacht. Aber 60% der Möbel in der Wohnung gehöre ihr. Nebst teuer Einbauküche. Sie auszahlen kann ich mir nicht leisten. Und die 720€ Miete auch nicht. Was heisst Wechselmodell?

gruß
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#8
1. Weil ich dich sonst gefragt hätte, warum nicht? Smile
2. Ok. Und der 2. Teil der Frage?
3. Von wem? Mit welcher Legitimation? Deine Ex darf dich dazu auffordern, ihre RAtte und das JA, wenn es eine Beistand gibt. Das müssen sie dir aber nachweisen.
4. Was verstehst du daran nicht? Das JA ist nicht dein Freund. Mit denen redet man nur wenn man muss und evtl. bei Umgangsproblemen. Sonst nicht.
5. Nein. Nur wenn deiner Ex das nicht reicht.
Variante 2: Dann käme das Geld eben vom Jobcenter.
Je nach Wohnort und Wohnkosten hast du 384,- Grundbedarf + ca. 400,- KDU + 330,- Freibetrag + Umgangskosten + GEZ etc. = ca. 1.250,-€. Das ist schon mehr als du jetzt hast.
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#9
(24-02-2013, 22:25)Anonymous schrieb: Firmenwagen ist Einkommen? Wie jetzt?

Wenn die deine Firma ein Auto zur Verfügung stellt, dann kann das einen geldwerten Vorteil für dich bedeuten. Das ist ein Hebel, um dir den zusätzliches Einkommen in dieser Höhe anzudichten.

(24-02-2013, 22:25)Anonymous schrieb: Was heisst Wechselmodell?

Das da: http://www.trennungsfaq.com/umgang.html#wechselmodell
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#10
(24-02-2013, 22:30)beppo schrieb: 1. Weil ich dich sonst gefragt hätte, warum nicht? Smile
2. Ok. Und der 2. Teil der Frage?
3. Von wem? Mit welcher Legitimation? Deine Ex darf dich dazu auffordern, ihre RAtte und das JA, wenn es eine Beistand gibt. Das müssen sie dir aber nachweisen.
4. Was verstehst du daran nicht? Das JA ist nicht dein Freund. Mit denen redet man nur wenn man muss und evtl. bei Umgangsproblemen. Sonst nicht.
5. Nein. Nur wenn deiner Ex das nicht reicht.
Variante 2: Dann käme das Geld eben vom Jobcenter.
Je nach Wohnort und Wohnkosten hast du 384,- Grundbedarf + ca. 400,- KDU + 330,- Freibetrag + Umgangskosten + GEZ etc. = ca. 1.250,-€. Das ist schon mehr als du jetzt hast.

1. Ja ok...jetzt weisst du es! ; )
2. Warum sie nicht ohne das Kind geht? Gute Frage. Das würde nicht passieren und ich kann dem Kind kaum was leisten! Bei meinem mageren Lohn. Naja...und mal ehrlich. Das würde sie als Kriegserklärung auf dem Rücken des Kindes werten.
3. Vom JA. Meine Ex hat einen "Antrag auf Beratung und Unterstützung bei der Geltungsmachung der Unterhaltsansprüche" gestellt! Ferner strebt meine Ex auch eine aussergerichtliche Einigung an, steht in dem Schreiben....aber nur wenn ich bis 12.03.13 (sorry...08.03.13 ist falsch) die Lohnscheine, den Arbeitsvertrag, Einkommensteuerbescheid usw. vorlege.
4. Ja das habt ich bemerkt. Aber wann MUSS ich denen Unterlagen geben und WANN nicht? Wie erkenne ich Pflichten gegenüber des JA?
5. Hmm..ok. Aber ich bin doch angestellt. Warum sollte das Jobcenter mir was zahlen?

@p

Danke....was wenn ich fürs Auto zahle? Dann auch?

Gruß
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#11
(24-02-2013, 22:25)Anonymous schrieb: Hi p!

Firmenwagen ist Einkommen? Wie jetzt?
Kann man die Umgangskosten besser definieren? Wer hilft mir beim definieren der Kosten und beim bereinigen meines Lohnes?

N'abend.

Das mit der Berechnung können vielleicht die Forenmitglieder Skipper oder Sorglos besser.

Die "Dienstwagenproblematik" habe ich auch. Ein Ford Fiesta war dem
Amtsgericht meines Vertrauens einen geldwerten Vorteil von 350 Euro monatlich wert. Das führt nun dazu, das mein Selbstbehalt von 950, bzw. 1000 Euro deutlich unterschritten wird. Blöderweise macht man anscheinend im Familienrecht keine Anstellungen zu prüfen, ob der
Firmenwagen auch essbar oder sonstwie verwertbar ist, damit sich das auch irgendwie in Kaufkraft für den Unterhaltspflichtigen umwandelt.

Aber schon rein arbeitsvertraglich darf ich z. B. den Angestellten von Aldi das Fahrzeug nicht im Tausch gegen ein Roggenbrot verleihen.

Das Schöne ist, daß die Mobilität in der Sozialgesetzgebung gar keinen
eigenen PKW beinhaltet und man davon ausgeht, das alle ALGII-Empfänger mit dem Bus, bzw. ÖVN fahren. Darum entfallen auch nur etwa 6 Prozent des Regelsatzes eines Verhartzten auf den Anteil für Mobilität.

Das bedeutet, selbst wenn man unterstellen wollte, das der Firmenwagen
den Mobilitätsbedarf zu 100 % deckt, weil z. B. der Arbeitgeber alle Betriebskosten und Benzin bezahlt, darf im ALGII Bezug eben nur maximal
der Mobilitätsanteil als Sachbezug angerechnet werden. Das sind derzeit irgendwas zwischen 23 und 25 Euro für einen Alleinstehenden.

Dazu gibt es auch ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichtes Dresden vom 07.05.2010.

Leider hat das der Sachbearbeiter bei meinem Jobcenter auch nach fast 1 1/2 Jahren noch nicht so richtig erfasst und so spare ich monatlich gezwungenermaßen einen ordentlichen Batzen an, den ich für eine gebrauchte Einbauküche ganz gut gebrauchen könnte.

Aber ich bin guter Dinge, das sich das mit etwas Erziehungsarbeit auch noch regeln läßt. Wir sind da auf einem guten Weg.

Da fällt mir gerade ein...wenn der Betreuungselternteil mehr als der Barunterhaltspflichtige verdient, kann der Unterhaltspflichtige dann nicht den Nachteilsausgleich vom
Betreungselternteil einfordern? Da war doch mal was...
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#12
Ok, wenn deine Ex Auskunft fordert, wirst du sie geben müssen.
Ob dann an sie selbst oder ans JA ist da schon fast egal.

Auch wenn du angestellt bist aber zu wenig verdienst kannst du bedürftig sein.

Hinzu kommt, dass du titulierten und bezahlten Unterhalt von deinem Einkommen abziehen kannst und ab 1.500,- Brutto noch einen Freibetrag von 330,- € hast.

Wie oben geschrieben, hast du gegenüber dem JC einen Bedarf von vielleicht 1.250,-€.
Dein Einkommen abzüglich KU ist aber nur rund 930,-.
Also kannst du vom JC gut 300,- € bekommen.
Und selbst wenn du nur die "korrekten" 200,-€ titulierst, bekämst du noch 250,-.
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#13
Also fassen wir mal zusammen.

meine Ex hat Antrag auf Auskunft gestellt. Das heisst, das JA ist im Boot! Ok.

Möglichkeit 1: Ich zahle einfach die 200€ Unterhalt die das JA feststellen wird. Was ist mit den fehlenden 72€? Häuft sich das an und ich zahl den Berg auch noch ab?
Möglichkeit 2: Ich tituliere auf statisch und 2Jahre Laufzeit die 200€ und gut ist?

Warum drängt dann das JA zum titulieren? Und warum muss ich unterschreiben? Dazu zwingen kann mich doch nur ein Richter! Oder?

Gruß


PS: @Sixteen Tons

Danke. Kannst du vom Nachteilsausgleich mal was raussuchen für mich?
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#14
Ich denke, hier geht es nicht um Scheidung oder seid ihr verheiritten?
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#15
Nein. Nicht verheiratet!
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#16
Also auch kein Nachteilsausgleich und kein Unterhalt von ihr an ihn.
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#17
Hallo Anonymous,

wie p schon angemerkt hat, kann der Firmenwagen wirklich als geldwerter Vorteil angerechnet werden. Entscheidend dafür ist es, ob Du das Fahrzeug auch zu privaten Zwecken nutzen darfst.

Wenn das der Fall ist, dann müsste der Firmenwagen auch auf Deiner Gehaltsabrechnung erscheinen. Tut er das nicht, dann kann da ein böser, großer Stein ins Rollen kommen. Denn auch steuerrechtlich wäre das Fahrzeug dann zu berücksichtigen und wenn das nicht geschieht, dann nennt man das Steuerhinterziehung, was die Finanzämter wenig amüsant finden.

Verschaffe Dir auf jeden Fall Klarheit, was das betrifft, bevor Du das Auto irgendwie angibst. Allein schon die Möglichkeit, mit dem Wagen die Fahrten zur Arbeit bewältigen zu können, gelten (zumindest im Steuerrecht) als geldwerter Vorteil. Was das JA draus bauen kann, das entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich aber gerade eine Umschulung im steurrechtlichen Bereich mache und wir das Thema gerade letzte Woche hatten, kann ich zumindest zur steuerrechtlichen Seite präzisere Angaben machen. Ich habe die Gesetzesbücher heute mal mit nach Hause geschleppt. Bei Fragen büdde pn.

LG Freaky

und ein fröhliches Hallo an die "Alt-Foris" Smile
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#18
He!

Danke für eure Anteilnahme. Ich muss bis 08.03.13 dem JA die Lohnscheine vorlegen. Sollte ich das tun oder wird dann fiktiv was herangezogen?

Bringt es was wenn man sich ohne das JA einigen kann?
In meinem Falle könnte ich 150€ im Monat zahlen.
Für sie ein Geldnachteil aber ich kann überleben. Sozial wäre es ja.
Für mich halt 150€ statt 200€ und kein Riesen Haufen Vorschuss den ich 10jahre lang abzahle!

Was denkt ihr?

Gruss
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#19
(05-03-2013, 11:51)Anonymous schrieb: He!

Danke für eure Anteilnahme. Ich muss bis 08.03.13 dem JA die Lohnscheine vorlegen. Sollte ich das tun oder wird dann fiktiv was herangezogen?

Die Lohnzettel dem JA vorlegen und die rechnen lassen. Die Berechnung mußt du nicht akzeptieren. Bei Nichtvorlage wird es dann wohl erst einmal eine Auskunftsklage geben. Du kannst auch selber einen Titel ohne JA über den Mindestunterhalt nach DDT erstellen lassen und über das Jobcenter
wieder aufstocken, wie Beppo beschrieben hat (z. B. beim Notar bei 20 Eur Schreibgebühr).

Einen Titel unter dem Mindesunterhalt wird wahrscheinlich bei den meisten Richtern im Reißwolf landen.

Wenn du dich mit der Ex auf 200 oder 150 Euro ohne Unterhaltstitel einigen kannst, muß diese das JA zurückpfeifen.

Eine Pfändbarkeit nicht titulierter Unterhaltsansprüche ist m. W. nicht gegeben.

Hälst du es für wahrscheinlich, das die Ex mit 150 Euro zufrieden ist?
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#20
Arbeitgeber auf den Lohnzetteln schwärzen nicht vergessen.
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#21
Danke für dein Posting!

Ok. Also muss ich hin zum JA. Aber warum wollen die die Lohnzettel der letzten 12 Monate?
Ich habe denen gesagt das ich eine neue Stelle habe seit 4monaten.
Berechnen die den Durchschnitt der letzten 12monate?

Ja ich hoffe sie gibt sich mit 150€ zufrieden. Die Finanz. Lage ist ja weiter oben beschrieben.
Sie hat nur Bedenken das ich immer nur 150€ zahle auch wenn ich mal mehr verdiene (eher unwahrscheinlich).
Wie kann ich ihr die Angst nehmen?

Gruß
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#22
(05-03-2013, 12:29)p schrieb: Arbeitgeber auf den Lohnzetteln schwärzen nicht vergessen.

Ok. Warum das?

Gruss
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#23
Keine Daten ans Jugendamt geben, die nichts zur Sache tun. Die heften alles bei sich ab und setzen es gegen dich ein, wenn du nicht spurst. Damit erleichterst du dieser Behörde bloss Pfändungen.
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#24
Ok. Also geschwärzte Kopien! Weisst du zufällig warum das JA die Lohnscheine der letzten 12monate wollen? Ist das rechtens?

Gruß
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#25
Da das Einkommen der letzten 12 Monate Grundlage für den Unterhalt ist, wollen die das sehen.
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