24-02-2013, 23:36
Also fassen wir mal zusammen.
meine Ex hat Antrag auf Auskunft gestellt. Das heisst, das JA ist im Boot! Ok.
Möglichkeit 1: Ich zahle einfach die 200€ Unterhalt die das JA feststellen wird. Was ist mit den fehlenden 72€? Häuft sich das an und ich zahl den Berg auch noch ab?
Möglichkeit 2: Ich tituliere auf statisch und 2Jahre Laufzeit die 200€ und gut ist?
Warum drängt dann das JA zum titulieren? Und warum muss ich unterschreiben? Dazu zwingen kann mich doch nur ein Richter! Oder?
Gruß
PS: @Sixteen Tons
Danke. Kannst du vom Nachteilsausgleich mal was raussuchen für mich?
meine Ex hat Antrag auf Auskunft gestellt. Das heisst, das JA ist im Boot! Ok.
Möglichkeit 1: Ich zahle einfach die 200€ Unterhalt die das JA feststellen wird. Was ist mit den fehlenden 72€? Häuft sich das an und ich zahl den Berg auch noch ab?
Möglichkeit 2: Ich tituliere auf statisch und 2Jahre Laufzeit die 200€ und gut ist?
Warum drängt dann das JA zum titulieren? Und warum muss ich unterschreiben? Dazu zwingen kann mich doch nur ein Richter! Oder?
Gruß
PS: @Sixteen Tons
Danke. Kannst du vom Nachteilsausgleich mal was raussuchen für mich?