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Unterhaltsunterschlagung durch Beistandschaft?
#1
Hallo,

Ich zahle den Mindestunterhalt seit über einem Jahr an die Beistandschaft.
Diesen Monat ist eine Verhandlung wegen Titulierung.
2 mal hat die Beistandschaft ans Gericht geschrieben ich hätte keinen Unterhalt bezahlt. Beim 1. mal soll ich von Februar bis August NICHTS bezahlt haben. Anhand von Belegen konnte ich natürlich das Gegenteil beweisen.
Jetzt wird wieder behauptet ich hätte ab Oktober nichts bezahlt. Stimmt natürlich wieder nicht.

Hinzu kommt noch das der Unterhalt nicht weitergereicht wird und die KM nur Vorschuss bekommt. Der KM ist das relativ schnuppe da sie Hartz4 bekommt.

Die Beiständin ist entweder zu doof für ne ordentliche Buchhaltung oder extrem dreist. Ich werde als böser hingestellt dem das finanzielle Schutzbedürfnis meiner Tochter egal ist und sie leitet das Geld nicht weiter.

Ist das Unterschlagung? Ex meint die müssen das einbehalten weil es noch keinen Titel gibt.
Stimmt das? Wär gut wenn jemand da was genaueres weiss
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#2
Ich würde gerne wissen ob es Unterschlagung ist. Also eine Straftat. Immerhin gehört das Geld ja meiner Tochter und nicht der Beiständin!

Ich vertrauen denen Geld für meine Tochter an. Dann behaupten die 1. ich zahle nicht und wird 2. nicht an meine Tochter weitergereicht.
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#3
Wie bezahlst du, per Dauerauftrag? Für die Klage auf Titulierung ist das allerdings egal, titulieren musst du immer, egal ob du regemässig bezahlst oder nicht.
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#4
Für die Erfüllung des Straftatbestandes "Unterschlagung" müsste ein Zueignungswillen/-versuch der Beiständin vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall aber vermutlich nicht anzunehmen, da die Beiständin wahrscheinlich selbst gar keine Verfügungsgewalt über das Konto hat, auf das du den Kindes-UH einzahlst, also auch nicht in "persönlicher Zueignungsabsicht" an das Geld rankommt.

Warum sie allerdings das Geld vorerst zurückbehält und zudem behauptet, du würdest nicht zahlen, ist mir schleierhaft.

Der KM kann es letztlich wurscht sein, woher sie das Geld bekommt - ob direkt von dir oder vom Amt und das Amt holt sich das Geld wieder bei dir, kann ihr egal sein.
Und Nein, die müssen das Geld nicht "zurückhalten", weil noch kein Titel besteht. Das Geld muss an die Berechtigten weiterfließen. Das ist entweder die KM direkt, oder das zuständige JC, sofern sie die Leistungen für die Kinder komplett von denen erhält.

Insgesamt wäre aber festzustellen, dass die Voraussetzungen zumindest für UVG bei der KM gar nicht mehr vorliegen, wenn du regelmäßig und seit längerem nachweislich KU auf ein JA-Konto einzahlst.

Ggf. wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde möglich, wegen Nichteinhaltung fachlicher Richtlinien, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen nachweislich bewusst unwahrer Aussagen der Beiständin gegenüber dem Gericht.
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#5
Ich überweise das Geld immer 10 Tage im Vorraus mit dem jeweiligen Datum im Verwendungszweck. Das ich um die Titulierung nicht rum komme weiss ich. Ich will die Beiständin aber bei Gericht ein bischen blöd dastehen lassen. Da gibt es noch ein paar andere Unwahrheiten die sich beweisen lassen.
Das mit der Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde gefällt mir auch.
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#6
(04-03-2013, 19:48)Absurdistan schrieb: Die Beiständin ist entweder zu doof für ne ordentliche Buchhaltung oder extrem dreist. Ich werde als böser hingestellt dem das finanzielle Schutzbedürfnis meiner Tochter egal ist und sie leitet das Geld nicht weiter.

...das sind noch die harmlosen Sachen der Machenschaften deutscher Jugendämter.

Väter werden von Jugendämtern nur als Arbeits- und Zahlsklaven angesehen.
Rechte haben Väter dort nicht, höchstens das Recht einen Unterhaltstitel zu unterzeichnen.

Jugendämter sind nicht mehr zeitgemäß und gehören komplett neu strukturiert, besser aber abgeschafft.
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#7
So gestern war Unterhatsverhandlung.
Wurde Mindestunterhalt tituliert und weil ich den beantragten Titel aktzeptiert habe ist auch bis 18 tituliert. Im Antrag stand dynamisch bis 3 Alterstufe. Was bedeutet bis 18. Muss noch 270 Euro für Anfang 2012 nachzahlen.
Zuerst wollte der Richter vkh ablehnen weil keine Aussicht auf Erfolg für mich war. Da aber behauptet wurde ich hätte ein Jahr keinen Unterhalt bezahlt und die 1800 Euro haben wollten was ja nicht stimmte wars eben doch erfolgreich. Richter will noch entscheiden.
Für den gezahlten Unterhalt der letzten 12 Monate wollte die Beiständin einen Titel rückwirkend. Sie meinte sonst könne sie das nicht ans Arbeitsamt weiterleiten. Dies wurde abgelehnt. Es gab ein kurzes Hin und her. Der Richter hat dermaßen eine Rechtsberatung für die Beiständin gemacht das mein Anwalt ihn daran erinnern musste das er dafür nicht zuständig ist. Anwalt meinte er hätte bald einen Befangenheitsantrag gestellt. Ein erhöhter Mietaufwand wurde überhaupt nicht anerkannt. Nicht mal für 2 Monate direkt nach der Trennung bevor ich einen Untermieter hatte. Betreuungskosten (11 Tage/Monat) wurde natürlich auch nicht berücksichtigt.
Da die Beiständin nun 3 mal unterstellte ich hätte den Unterhalt nicht bezahlt, folgt eine Dienstaufsichtsbeschwerde und evtl. eine Fachaufsichtsbeschwerde.
Die hat in der Anhörung behauptet ich hätte für den laufenden Monat nichts überwiesen. Glatt gelogen. Hatte den Beleg leider nicht mit.
Den hat inzwischen mein Anwalt der das dann dem Gericht mitteilt. Auch wegen vkh.
Jetzt stellt sich noch die Frage was aus den Unterhaltsvorschussansprüchen meiner Tochter wird? Von den 72 Monaten sind ja nun 12 Monate widerrechtlich weg.
Hat jemand Urteile wo eine höher Miete als 360 Euro anerkannt wird?
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#8
Wenn ich mich recht erinnere, hatte man dir hier geraten, die Titulierung vorab zu machen und es nicht auf ein Verfahren ankommen zu lassen. Jetzt war es für deinen Anwalt leicht verdientes Geld (das vermutlich du zahlen wirst).
Die "Erfolge" sind Peanuts. Die Sache mit der Unkenntnis der Beiständin (und die Dienstaufsichtsbeschwerde) bringt dir keinerlei Vorteil und sind ein totaler Nebenkampfschauplatz. Kann man natürlich machen, wenn man dafür Zeit und Laune hat.

(19-04-2013, 08:28)Absurdistan schrieb: Anwalt meinte er hätte bald einen Befangenheitsantrag gestellt.
Lächerlich. Hätte, hätte, Fahrradkette.

Dass die Betreuungskosten und höhere Miete nicht anerkannt wurden, liegt bestimmt auch daran, dass es nicht mit einer klaren sozialrechtlichen Vergleichsberechnung im Antrag deines Anwaltes schriftlich, bzw. in der Verhandlung explizit beantragt wurde, oder?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
Jessy, Beitrag Nr. 6 , hat schon ziemlich genau den Nagel auf den Kopf getroffen! Kompliment!
Allerdings würde ich weniger von Unterschlagung, sondern von (versuchter) Veruntreuung, 266 StGB ausgehen.

Ist denn in Deinem Fall die Beziehung JA >< Mutter hinreichend geklärt?

Ob ein Einbehaltungsrecht besteht, wenn unterhalb des Mindestunterhalts (der nicht tituliert ist) gezahlt wird, weiß ich nicht.
Allerdings wüßte ich auch keinen Grund, der dagegen spricht, nicht den vollen Geldeingang an die KM weiter zu leiten, es sei denn, es besteht zwischen Mutter und Amt eine Aufrechnungslage, von der Du nichts weißt.

In solchen Fällen weise ich den Empfänger meiner Leistung immer darauf hin, dass er offensichtlich unzuverlässig und nicht in der Lage ist, Deine Überweisungen ordentlich zu bearbeiten.

Deshalb wirst Du bis zur Übersendung eines Rechnungsberichtes die Zahlungen einstellst und direkt an die Mutter leisten.

Damit hast Du allemal Grund genug vorgetragen, der die rechtlichen Folgen eines Verzuges beseitigt.
Und das Amt wir Dir auch ganz schnell die Rechtsgrundlage nennen, weshalb es so handelt.
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#10
(19-04-2013, 11:12)Ibykus schrieb: Allerdings wüßte ich auch keinen Grund, der dagegen spricht, nicht den vollen Geldeingang an die KM weiter zu leiten, es sei denn, es besteht zwischen Mutter und Amt eine Aufrechnungslage, von der Du nichts weißt.
(04-03-2013, 19:48)Absurdistan schrieb: ... die KM nur Vorschuss bekommt. Der KM ist das relativ schnuppe da sie Hartz4 bekommt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#11
Mir platzt gleich der Kragen. Eben meine Tochter abgeholt und noch mit der KM im Park gewesen.

Dort hat sie mir erzählt wie sie sich das finanziell in Zukunft vorstellt. Dabei hat sie mal eben erwähnt das die Vorschusskasse bei ihr den erhöhten Mietaufwand dann anerkennt. Das hat man ihr jetzt schon zugesichert. Wenn sie jetzt bald arbeitet muss sie ja Unterhalt für ihre anderen Kinder zahlen. Mir wurde gestern gesagt so was wird nicht gemacht.
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#12
Hab Antwort auf die Dienst/Fachaufsichtsbeschwerde bekommen.

Sehr geehrter Herr Anwalt,

ich habe inzwischen die Stellungnahmen der Mitarbeiter und ihrer Vorgesetzten und die Kritikpunkte ihrer Beschwerde mit den Beteiligten besprochen und den Sachverhalt geprüft.

Die in ihrem Brief aufgeführten Fehler wurden von Frau Beiständin im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens korrigiert. Das heisst Schriftsätze wurden ergänzt und verbessert.
(Stimmt, nur hat sie jedesmal wenn was ergänzt wurde sich wieder neu verrechnet)
In der mündlichen Gerichtsverhandlung bestand seitens des Jugendamtes kein Zugriff auf das Fachprogramm Projuga/MEV und damit keine Möglichkeit Ihre bzw. die Angaben Ihres Mandanten zu prüfen und zu bestätigen. (Sie konnte aber behaupten ich hätte nicht für den Monat bezahlt. Das Geld war seit 2 Wochen überwiesen. Sie hatte also 2 Wochen keinen Zugriff auf das Fachprogramm oder wie?)
Auch hier hat Frau Beiständin umgehend nach Rückkehr aus dem Gerichtstermin recherchiert und ergänzt. (Stimmt auch, plötzlich war der fehlende Monat da. Dafür hat sie andere Monate vergessen und sich wieder verrechnet und nach der Verhandlung unberechtigter Weise gefordert. (Wurde aber vom Gericht nicht berücksichtigt weil zu spät eingereicht.)

Alle eingegangenen Unterhaltsleistungen wurden inzwischen korrekt verbucht und mit den in Vorausleistung getretenen Dienststellen (Unterhaltsvorschuss und ALG II-Leistungsträger) abgerechnet.

Das Unterhaltsverfahren schloss mit einem Ergebnis, das nicht zum Nachteil Ihres Mandanten ausgefallen ist. Eventuelle Fehler wurden von Frau Beiständin bereits im Verfahren korrigiert.
(Es wurde behauptet ich hätte mich geweigert zu titulieren. Wegen dieser Lüge muss ich meinen Anwalt bezahlen. Das wurde noch nicht mal besprochen vor Gericht. Da hat der Richterin einfach mal der Lügnerin geglaubt.)

Ihren Unmut über den Gesamtverlauf des Verfahrens kann ich nachvollziehen. Ich bitte sie jedoch um Verständnis dafür, dass solche Versehen im Arbeitsalltag geschehen können. Wir bitten darum, mögliche Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
(Tue ich nicht. Die dreisten Unterstellungen waren nämlich Gegenstand der Erziehungsberatung welche dadurch scheiterte. Die inkompetenz der Beiständin ist Ursache eines Konfliktes zw. den Eltern der jetzt als trifftiger Grund für eine Ablehnung der gem. Sorge gesehen wird. Da Richter anscheinend das mit der negativen Kindeswohlprüfung noch nicht so ganz begriffen haben muss ich auf eine deutliche Richtigstellung bestehen.)

Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamtsleiter
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