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Wie kann ich 2. Scheidungstermin erzwingen ?
#8
Moin zusammen.

Hab gestern Abänderungsklage mit Zielrichtung Einstellung des Trennungsunterhaltes eingereicht. Begründung : Trennung vor 21 Monaten, Trennungsjahr ist längst vorbei, Trennungszeitraum / Höhe TU ist nicht mehr eheprägend, Exe hätte sich nach Ablauf des Trennungsjahres einen Vollzeitjob suchen müssen....

Zumindest wird der Richter gezwungen sein, einen neuen Termin anzusetzen.

Ferner habe ich den Dauerauftrag TU ab sofort auf " Zahlung unter Vorbehalt bzw. Rückforderung/Verrechnung wird vorbehalten" umgestellt.

TU einstellen ging leider nicht, da ein Urteil vorliegt, dass mich zur Zahlung verpflichtet und ich ansonsten sofort von meiner Exe gepfändet würde.

Mehr kann ich z.Zt. nicht tun ... schaun wir mal, wie es jetzt weitergeht.

Grüße an Alle
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Wie kann ich 2. Scheidungstermin erzwingen ? - von ArJa - 13-03-2013, 09:07

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