06-03-2013, 10:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2013, 10:50 von StrengGeheimerInformant.)
Tja,
das könnte im Zusammenhang "Entreicherung" ein Aspekt sein, der wohl den wenigsten bewusst ist:
Ob es im aktuellen Fall wirklich hilft, kann ich nicht beurteilen, wollte aber mal auf diesen -nicht selten- auftretenden Punkt bei Abänderungsklagen hinweisen.
Immerhin bestünde die Chance, dass das Geld nicht verloren ist im Fall einer Unterhaltsminderung.
Vielleicht auch etwas für das TFAQ.
SgI
das könnte im Zusammenhang "Entreicherung" ein Aspekt sein, der wohl den wenigsten bewusst ist:
Ehescheidung24.de schrieb:[Vollzitat aus Urheberrechtsgründen gekürzt]
Lösungsvorschlag:
Wenn die Einstellung der Zwangsvollstreckung keinen Erfolg verspricht, ist eine Lösung die Entreicherung zu verhindern, dass dem Unterhaltsgläubiger die im Laufe der Abänderungsklage zufließenden Zahlungen als zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten werden, welches verbunden ist mit der Erklärung, dass bei Verlust der Abänderungsklage auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet wird.
Quelle: www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/08/darlehen-anbieten-bei-abaenderungsklagen/
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Ob es im aktuellen Fall wirklich hilft, kann ich nicht beurteilen, wollte aber mal auf diesen -nicht selten- auftretenden Punkt bei Abänderungsklagen hinweisen.
Immerhin bestünde die Chance, dass das Geld nicht verloren ist im Fall einer Unterhaltsminderung.
Vielleicht auch etwas für das TFAQ.
SgI