07-03-2013, 09:53
(06-03-2013, 21:02)calcaneus schrieb: definiere Sicherheitsleistung
Geld in Höhe des strittigen Unterhaltsteilbetrages.
(06-03-2013, 21:02)calcaneus schrieb: ist das der Stoff der Klamotten eines nackten Mannes???
Wenn du damit andeuten willst, dass du während der Abänderungsklage den alten Unterhalt nicht zahlen kannst, dann geht deine ganze Fragestellung in die falsche Richtung. Dann geht es ins Vollstreckungsrecht, Darlehen oder Sicherheitsleistung stehen dir dann ohnehin nicht offen.
Deine anderen Ausführungen haben mit der Frage nichts zu tun. Konzentriere dich nacheinander auf die Probleme und weiche nicht in allgemeine Klagen über die Situation aus. Zielorientiert handeln und denken!