07-03-2013, 20:43
Also, mein Anwalt hat mich heut doch noch angerufen.
Anscheinend ist das legal während einer laufenden Verhandlung zur Unterhaltsabänderung mit einem bestehenden Titel die Pfändung einzuleiten.
Wobei ich das komplett hohl finde da mir durch die Pfändung weniger Geld als vorher zur Verfügung steht und somit der Titel doch geändert werden muss da ich ja nun erheblich unter dem Selbstbehalt liege. Da beisst sich der Hund selber in den Schwanz.
@Skipper: ich zahl keine 100% da ich damit weit unter dem Selbstbehalt von einem Arbeitslosen/Kranken liege
Anscheinend ist das legal während einer laufenden Verhandlung zur Unterhaltsabänderung mit einem bestehenden Titel die Pfändung einzuleiten.
Wobei ich das komplett hohl finde da mir durch die Pfändung weniger Geld als vorher zur Verfügung steht und somit der Titel doch geändert werden muss da ich ja nun erheblich unter dem Selbstbehalt liege. Da beisst sich der Hund selber in den Schwanz.
@Skipper: ich zahl keine 100% da ich damit weit unter dem Selbstbehalt von einem Arbeitslosen/Kranken liege