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Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage?
#30
Der Wert nützt Dir wenig, da die gesamte Familie als Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird.

Man müßte schon die genauen Verhältnisse kennen.
Alter der Kinder?
Welche Kinder leben wo und wielange?
Zufluß an Unterhalt?
Abfluß an titulierten Unterhalten?
Brutto-Einkommen der Frau?
Warmmiete?

Ich habe mal einige Werte angenommen:
Danach müßte Deine Frau über 2000 Brutto verdienen, damit Deine Familie/BG nach SGB II nicht bedürftig ist.
.
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RE: Unterhaltspfändung während Unterhaltsabänderungsklage? - von Skipper - 08-03-2013, 11:30

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