16-03-2013, 23:41
(16-03-2013, 23:07)p schrieb:so sehe ich das auch.(16-03-2013, 23:01)24601 schrieb: Das ist leider bei mir der Fall.
Wenn sie deiner Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt, hat sie überhaupt nichts zu fordern. Solange du kein rechtlicher Vater bist, ist auch kein Unterhalt zu zahlen.
Vaterschaft verweigern, aber Unterhalt verlangen gibts nicht. Die Frau hat mehr als einen Knall.
Wer zur für Unterhaltsansprüche erforderlichen Vaterschaftsfeststellung seine Mitwirkung verweigert, hat keine Ansprüche! Basta.
(allerdings muss ich gestehen nicht zu wissen, ab wann die Vaterschaft im Sinne des Unterhaltsrechtes als festgestellt gilt)
jetzt schon:
In Vielen Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung unproblematisch. Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, besteht die Vaterschaft rechtlich allerdings erst, wenn die vom Vater anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater kann seine Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden; dies ist beim Jugendamt kostenfrei möglich.
Zudem bedarf die Vaterschaftsanerkennung der Zustimmung durch die Mutter, die ebenfalls öffentlich zu beurkunden ist.
Ist ein Elternteil der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, ist ein Übersetzer bei der Beurkundung hinzuzuziehen. Auch hier erfolgt die Beratung durch das Jugendamt.
Quelle: http://www.landkreis-miesbach.de/media/c..._634_1.PDF