(17-03-2013, 10:04)wackelpudding schrieb: (...)Genau das würde ich in dem Schreiben an die Mutter NICHT tun.
Ich würde hier etwas stringenter sein: Einwurf-Einschreiben an die Mutter mit 14tägiger Fristsetzung und Klageankündigung, falls Frist ergebnislos verstreicht. Kopie davon mit kurzem Anschreiben unter Bezugnahme auf das Telefonat an das JA.
Denn es soll gar nicht so sehr für die Mutter sein, sondern eine Selbstoffenbarung, die für Dritten souverän, ausgesucht freundlich und entgegenkommend formuliert im Kontrast zum Verhalten der Frau steht; eher mit und als 'Blumenstrauß'. Keine Drohungen.
Ich stelle mir das etwa so vor:
"Liebe (Wutz),
am xx ist unser gemeinsames Kind zur Welt gekommen.
Ich freue mich sehr, daß (Kind) einen gesunden Weg zu uns gefunden hat, auch darüber, daß Du in (LG) eine gute Unterstützung hast.
Wir haben uns gemeinsam auf das Kind gefreut und ich sehe uns als gute Eltern in gemeinsamer Verantwortung, auch und gerade weil wir beschlossen haben, nicht als Paar, aber als gute Eltern gemeinsam für (Kind) da zu sein.
Ich freue mich riesig auf das nächste Wiedersehen mit (Kind), bei dem wir dann schon eine Umgangsregelung für (Kind) besprechen können und ich Dir den ersten Scheck für Unterhalt und Erstausstattung überreichen kann.
Die Vaterschaft habe ich meinerseits bereits beurkunden lassen. Damit wir alles Weitere auf den rechten Weg bringen können, bitte ich Dich, unsere Elternschaft zügig zu bestätigen. Dies bitte ich Dich in den nächsten 14 Tagen zu organisieren.
Dir, Deinem Lebensgefährten und vor allem unserem (Kind) wünsche ich bis dahin eine gute Zeit.
(Vater)
"
Die Härte liegt in Deiner unerschütterlichen Güte!