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Pfändung - wie gehts nun weiter?
#24
§ 835 Abs. 3 ZPO : "Wird ein bei einem Kreditinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst vier Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden; ist künftiges Guthaben gepfändet worden, ordnet das Vollstreckungsgericht auf Antrag zusätzlich an, dass erst vier Wochen nach der Gutschrift von eingehenden Zahlungen an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden darf."
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RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von karlma - 13-03-2013, 15:09
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von karlma - 13-03-2013, 15:53
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von karlma - 13-03-2013, 16:06
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von karlma - 13-03-2013, 16:47
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von p__ - 13-03-2013, 21:52
RE: Pfändung - wie gehts nun weiter? - von p__ - 13-03-2013, 23:42

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