14-03-2013, 01:16
Also uns ging die Info zwar auch von der Bank zu, aber eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses kam vom Vollstreckungsgericht, bzw. dem GV, und zwar zwei Wochen früher, etwa zum gleichen Zeitpunkt, als auch die Bank darüber informiert wurde.
Und: Das Konto war mitnichten nach Eingang des PfÜB-Beschlusses dicht. Die entsprechend pfändbaren Beträge waren erst vier Wochen später gesperrt, ebenso, wie es auch @ p mit dem entsprechenden § aufgeführt hat.
Tut letztlich aber auch nichts zur Sache - der TO muss das mit seiner Bank auskaspern, bzw. im Zweifel mit dem Vollstreckungsgericht, und das ist kein Hexenwerk.
Und: Das Konto war mitnichten nach Eingang des PfÜB-Beschlusses dicht. Die entsprechend pfändbaren Beträge waren erst vier Wochen später gesperrt, ebenso, wie es auch @ p mit dem entsprechenden § aufgeführt hat.
Tut letztlich aber auch nichts zur Sache - der TO muss das mit seiner Bank auskaspern, bzw. im Zweifel mit dem Vollstreckungsgericht, und das ist kein Hexenwerk.