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Brief von der Polizei
(14-03-2013, 21:19)blue schrieb:
(14-03-2013, 19:32)madarama schrieb: Davon abgesehen habe ich schlicht nicht das Geld einen Prozess zu führen, denn mir zahlt niemand die Prozesskosten bzw. Anwaltskosten, ....
Ein Umgangsprozess ist günstiger als Du es Dir vorstellen möchtest.
Es nicht versucht zu haben könnte Dir aus persönlicher Sicht später mal auf die Füße fallen.

Einfach aus dem Grund, dass Du Dir selbst ein schlechtes Gewissen machst, nicht doch vielleicht alles versucht zu haben. Mach es bitte!

Meine Anwaeltin hat mir gesagt, dass in Umgangsverfahren der Streitwert auf EUR3000 festgelegt wird und sich die Gerichts- und Anwaltskosten danach berechnen.
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Genau.
Die Gerichtskosten liegen damit im 2stelligen Eurobereich.
Ein RA kostet wohl so um die 800,-€ ist aber nicht vorgeschrieben.
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(24-05-2013, 15:35)beppo schrieb: Die Gerichtskosten liegen damit im 2stelligen Eurobereich.
Eben. Richtig teuer wird es erst, wenn Gutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben werden.
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