13-03-2013, 22:18
madarama schrieb:
madarama schrieb:
madarama schrieb:
Wenn Schulden auflaufen hast du (ich hab sie) als selbstständiger Probleme mit der Pfändung des Geschäftskontos.
Also erstmal, wie Skipper und Sorglos schreiben selbständig bleiben und zum JC gehen.
Mit guten Infos und Übung wirst du bald feststellen das der JC garnicht so viel Arbeit macht.
Zitat: ich hab meine Kinder über ein Jahr nicht gesehenDu hättest schon längst auf Umgang klagen sollen. Wie alt sind die Kinder?
madarama schrieb:
Zitat:Nun liegt es in der Natur der Dinge das man als Selbstständiger in der Anfangszeit (in der ich mich immer noch befinde) keinen Gewinn erzieltEin grund zum JC zu gehen und aufstockende Leisungen beantragen.
madarama schrieb:
Zitat:der Unterhalt wurde festgesetzt und meine Ex hatte im Anschluss den Titel den Sie haben wollte.Noch ein Grund zum JC zu gehen und die titulierten Ausgaben anrechnen zu lassen.
Wenn Schulden auflaufen hast du (ich hab sie) als selbstständiger Probleme mit der Pfändung des Geschäftskontos.
Also erstmal, wie Skipper und Sorglos schreiben selbständig bleiben und zum JC gehen.
Mit guten Infos und Übung wirst du bald feststellen das der JC garnicht so viel Arbeit macht.