21-03-2013, 20:04
aus allen bekannten Dokument von Detlef Bräunig:
Ist es immer noch die beste Methode?
Ist Auslandskonto wirklich "unsichtbar"?
Alternativen?
Falls ein von meinen verwandten Geld überweist auf das Konto der Ex? (Ich gebe im bargeld, im voraus)
kriegt er Probleme? (wird Minimum von KU bezahlt, nicht TU)
Aus Ausland über... so etwas wie Western Union überweisen?
Noch mal über Treuhandkonto:
Jetz lese ich details hier: http://www.finanz-lexikon.de/treuhandkonto_194.html
Soll man "Offenes Treuhandkonto" oder "Verdecktes Treuhandkonto" sein?
Zitat:In Deutschland wird nun ein Anwalt gesucht, der ein Treuhandkonto besitzt. Ein Anwalt wird
beauftragt, die Unterhaltszahlungen vorzunehmen, aber erst nach der Auswanderung sollten
von diesem Konto Unterhaltszahlungen erfolgen. Dieser Anwalt erhält eine begrenzte Voll-
macht - auf gar keinem Fall darf er als zustellfähige Anschrift fungieren. Sinn der Sache: Man
kann Geld aus dem Ausland auf dieses Konto transferieren, ohne dass die deutschen Behör-
den den Geldsender ausfindig machen können.
...
Nun läuft der Unterhalt vom Treuhändekonto aus Deutschland direkt auf das Konto der Ex.
Das erledigt der Anwalt.
Ist es immer noch die beste Methode?
Ist Auslandskonto wirklich "unsichtbar"?
Alternativen?
Falls ein von meinen verwandten Geld überweist auf das Konto der Ex? (Ich gebe im bargeld, im voraus)
kriegt er Probleme? (wird Minimum von KU bezahlt, nicht TU)
Aus Ausland über... so etwas wie Western Union überweisen?
Noch mal über Treuhandkonto:
Jetz lese ich details hier: http://www.finanz-lexikon.de/treuhandkonto_194.html
Soll man "Offenes Treuhandkonto" oder "Verdecktes Treuhandkonto" sein?