Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Freiwilliger Unterhalt
#1
Hallo liebes Forum,

ich habe einige Fragen, die sich in letzter Zeit aufgeworfen haben, für die ich noch keine Antworten habe. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen.

Zur Situation:

Ich lebe seit Dezember von meiner Noch-Ehefrau getrennt. Wir leben in der gleichen Gemeinde. Aus unserer Beziehung ist ein Kind, 3 1/2 Jahre, hervorgegangen. Seit unserer Trennung haben wir es so geregelt, dass wir uns beide 50/50 um unseren Sohn kümmern. Unser Verhältnis ist nach wie vor gut, sogar um einiges besser als noch während unserer Ehe Big Grin.

Nun ist es so, dass ich meinen Wohnort verlegen werde. Das heißt natürlich, dass ich mich nicht mehr 50% um unser Kind kümmern kann. Theoretisch würde es ja gehen, allerdings kann die Mutter sich momentan nicht vorstellen, unseren Sohn für nur 2 Wochen pro Monat zu sehen. Das ist ok so und ich respektiere diese Entscheidung.

Wir sind momentan beide arbeitslos. Ich habe meinen Job im Oktober letzten Jahres verloren und bekomme momentan noch ALG1 und aufstockend ALG2.

Nun zu meinen Fragen:

1. Werde ich irgendwann Post vom Jobcenter bekommen in der ich zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert werde? Theoretisch wissen die ja, dass ich momentan nichts habe, allerdings könnten die ja einen Teil des Lebensunterhaltes an das Jugendamt abtreten, oder?

2. Es könnte sein, dass ich in den nächsten Tagen ein positives Jobangebot habe. Allerdings ist das nur eine Zeitarbeitsfirma und ich werde wohl trotzdem nicht über 900 Euronen netto im Monat bekommen. Kann ich, obwohl ich unter der Selbstbehaltgrenze bin, freiwillig Unterhalt bezahlen? Ich möchte einfach nur verhindern, dass ich gegenüber dem Jugendamt irgendwelche Verpflichtungen habe. Ich brauche wenig Geld, von daher ist es für mich kein Problem, den Unterhalt zu entrichten. Geht das?

3. Welchen Weg geht das denn normalerweise mit dem Unterhalt? Ich könnte doch rein theoretisch auch eine Regelung mit meiner Noch-Ehefrau finden, dass wir das privat regeln, oder nicht?

Was wäre denn, wenn ich z.B. den Unterhalt in einem Monat mal nicht bezahlen kann? Das merkt doch rein theoretisch niemand, außer meine (dann wahrscheinlich Ex-) Frau zeigt mich beim Jugendamt an, oder?

4. Es gibt die Überlegung, ob ich mich eine Weile im Ausland aufhalten werde. Kann mir was passieren, wenn ich in der Zeit pünktlich den Unterhalt bezahle? Wenn ich den Mindestbetrag abführe kann mich doch keiner dazu zwingen, eine Arbeit aufzunehmen, so das ich einen höheren Betrag zahle, oder etwa doch?

Das war erstmal alles. Klingt vielleicht für den ein oder anderen einfach. Ich habe damit noch keinerlei Erfahrungen und bin deshalb absolut Ahnungslos.

Vielen Dank.

Grüße Big Grin
Zitieren
#2
Du kannst alles machen, solange du dich mit deiner Ex einigst und keiner von euch Geld vom Staat will (Hartz4, Unterhaltsvorschuss, etc.)

Ein relativ sauberer Weg aus der Unterhaltsmisere ist, den Mindest-KU titulieren zu lassen, diesen dann auch regelmäßig zu bezahlen und wenn danach nicht mehr genug übrig ist, aufstockendes Hartz4 zu beantragen.
Du bekommst dann insgesamt den Regelsatz + KDU + den Freibetrag für Erwerbstätige.

Ein guter Weg um den Frieden mit deiner Ex zu bewahren.

Es drängt sich mir aber doch die Frage auf, warum du denn weg ziehen willst?
Um das was du im Moment hast, beneiden dich die meisten hier aus dem Forum.
Schmeiß das nicht einfach weg.
Du kriegst es nicht wieder.
Zitieren
#3
Nein, ich möchte nicht wegziehen... aber ich möchte mich eine Zeit lang im Ausland aufhalten. Der Hintergrund ist, das ich mit jemandem ein Projekt plane, über das ich dann ein Buch veröffentlichen möchte. Oder mehrere, je nach dem.

Es ist ein wenig Geld da, so das ich in dieser Zeit den Unterhalt sicherstellen könnte.

Das Ding ist halt, dass meine Frau momentan Hartz4 bezieht. Wie lange, dass weiß ich nicht. Es kann sein, dass sie ab Ende des Jahres studiert. Hier weiß ich natürlich nicht, wie sich das dann mit dem Bafög und dem Unterhalt verhält.

Was kann das Arbeitsamt den von uns verlangen? Mehr als das ich den Unterhalt bezahle ja nicht, oder? Und wenn ich den Mindestbetrag sicherstelle, obwohl ich rein theoretisch unter dem Selbstbehalt bin, kann mir doch niemand was, oder?
Zitieren
#4
Hallo PapstFnord,

zuallererst: wenn du dich mit deiner Frau wieder besser verstehst als vor der Trennung - geht beide in Euch und überlegt Euch das mit der Scheidung noch mal. Vielleicht ist ein Neustart noch mal möglich?

So, zu deinen Fragen:

1. das Jobcenter wird dich kaum zur Zahlung von Kindesunterhalt auffordern.
2. wenn du unter der Selbsbehaltsgrenze Einkommen hast, bist du nicht leistungsfähig. Wenn du nichts leistungsfähig bist, dann bist du auch nicht unterhaltspflichtig. Dieser Unterschied ist sehr wichtig; denn wer pflichtig ist und nicht zahlt, der sammelt Schulden an. Wer nicht pflichtig ist, sammelt keine Schulden an.
3.Im Prinzip ja.
4. Im Ausland passiert dir nichts, solange du den Mindest-Kindesunterhalt zahlst. Trennungsunterhalt wirst du vermutlich keinen bezahlen müssen, da ihr beide Leistungen bezieht nach SGB II. Ob nachehelicher Unterhalt für die Ex-Frau zu zahlen sein wird, weißt du erst nach der Scheidung. Es wird das Einkommen massgeblich sein, welches eheprägend war. Ob du dann den nachehelichen Unterhalt an deine Exe tatsächlich zahlen willst, wenn du dich im Ausland aufhältst - das musst du dann entscheiden. Die Krux dabei ist folgendes: wenn du bei der Scheidung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt an die Ex verurteilt wirst, dann musst du den auch zahlen. Falls du dich im Ausland aufhälst, dann auch. Wenn du nicht zahlst, laufen Unterhaltsschulden auf - die, je nach Land wo du bist, vollstreckbar sind oder auch nicht. Wenn du jedoch irgendwann wieder nach Deutschland zurück willst, wird man dich zur Kasse bitten. Dem kannst du eventuell entgehen, wenn du ein Jahr vor Rückkehr in Frankreich eine Privatinsolvenz durchziehst.

Das mal so als groben Orientierungsrahmen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Ok, also Einkommen in der Ehe war quasi fast null. Zum einen waren wir beide in Ausbildung. Danach habe ich 2 1/2 Jahre am Stück gearbeitet. Allerdings waren das nie mehr als 950 Euronen netto. Von daher mache ich mir über Unterhalt gegenüber meiner Frau keine Sorgen... oder liege ich da falsch?

Wo kann ich mir den Unterhalt den titulieren lassen? Ich mache alles mit, wenn ich nicht zum Jugendamt muss... Smile
Zitieren
#6
Einen Unterhaltstitel erstellt dir jeder Notar; er muss das sogar kostenfrei machen. Und vor allem schreibt der Notar das in den Titel rein, was du ihm diktierst.

Wichtig dabei: Unterhaltsbetrag statisch, also z.B. 224.- € monatlich. Und befristet, z.B. bis zum 15.12.2029 - also wenn das Kind 18 und volljährig wird.

Selbst wenn das Jugendamt danach noch auf der Platte erscheint: wenn das Jugendamt meint, von dir höheren Kindesunterhalt verlangen zu wollen, dann muss das Jugendamt vor Gericht ziehen und gegen den von dir freiwillig erstellten Titel klagen - und die Gerichtskosten belaufen sich dann nur auf den Differenzbetrag.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#7
Vielen Dank erstmal für alle bisherigen Antworten. Hat mir sehr viel geholfen. Nun weiß ich, wo ich ansetzen muss. Werde bei Bedarf nochmal nachfragen Big Grin
Zitieren
#8
Du bist also keine wichtige Bezugsperson für dein Kind? Mich macht so was wütend. Kein Wunder das Mütter für die Kinder als wichtiger betrachtet werden. Was ist wenn die Mutter auf die Idee kommt mal ein paar Jahre Urlaub im Ausland zu machen.
Geld als Ersatz für Bindung.
Zitieren
#9
Das ich keine wichtige Bezugsperson bin habe ich nicht erwähnt.

Was würde ich wohl machen wenn meine Frau auf die Idee kommt ins Ausland zu gehen? Nun, ich würde es wohl akzeptieren. Das wäre eine Entscheidung, die sie für sich trifft. Genauso wie ich diese Entscheidung getroffen habe. Einfach ist das nicht, das gebe ich offen zu. Ich würde mein Kind ja sogar mitnehmen. Aber dann fehlt die Mutter. Und ja, sie ist, jedenfalls momentan, wichtiger für ihn. Er hat zu ihr eine tiefere Bindung als zu mir. Vielleicht hat das auch damit zu tun, dass es mir einfacher fällt loszulassen?! Ich weiß es nicht.

Worüber ich mir keine Gedanken mache ist die Tatsache, dass ich bis jetzt, in meinen Augen, vieles richtig gemacht habe und auch viel für mein Kind getan habe. Ich habe mich meistens untergeordnet, zurückgesteckt. Das ist auch nicht immer einfach. Und nun habe ich für mich entschieden, dass ich auch ein Mensch bin und mal etwas für mich tun muss, will.

Ich bin selber ein Scheidungskind. Meine Eltern haben sich getrennt, da war ich ca. 1 Jahr alt. Was an der ganzen Sache das schlimmste war? Das kann ich nicht genau sagen. Vielleicht war es die Tatsache, das mein Vater sich nicht um mich gekümmert hat. Gesehen habe ich ihn selten. Und wenn, dann war ich eher nur da als ein Teil von ihm. Vielleicht waren es auch die Geschichten, die Vorwürfe, die ich von meinen Eltern gehört habe. Natürlich war immer der andere der Böse, war Schuld an allem. Etwas positives haben meine Eltern jedenfalls nie über den anderen gesagt. Das Sahnehäubchen war natürlich der Unterhalt. Das Geld. Um das wurde am meisten gestritten. Es war ja das einzig wichtige. Wobei ich da meine Mutter verstehen kann. Mein Vater hat fünfstellig verdient und hat es doch geschafft, keinen Unterhalt zu bezahlen, während ich und meine Mutter von Sozialhilfe gelebt haben. Was ich dann noch weniger verstehen kann ist die Tatsache, dass meine Mutter all die Jahre lang nicht arbeiten gegangen ist und meinen Vater dafür verantwortlich macht, dass sie gescheitert ist. Selbstinitiative ist das Zauberwort. Vor allem da immer jemand da war, der sich um mich kümmern konnte.

Ich werde mich auch weiterhin um mein Kind kümmern. Ich würde es sogar schön finden wenn er eines Tages bei mir wohnen möchte. So lange er will. Und vor allem weiß ich, dass er mich eines Tages verstehen wird.

So wie der Tod das erste Anzeichen des Lebens ist, so ist eine Trennung auch ein Anzeichen dafür, dass Menschen eventuell einen anderen Weg gehen... eben einen getrennten. Das ein Kind die Sache nicht einfacher macht, ist ja wohl klar.

Ja, vielleicht mache ich einen Fehler. Aber nenne mir jemanden, der das nicht tut? Asche auf mein Haupt...

Edit: Vielleicht wäre noch zu erwähnen, dass ich trotz allem, was ich in meiner Kindheit erlebt habe, äußerst glücklich darüber bin, was aus mir als Mensch geworden ist. Und ja, wenn das alles nicht genauso passiert wäre, dann würde ich heute ein anderer Mensch sein... und das will ich nicht.
Zitieren
#10
Meines Erachtens musst du dich nicht rechtfertigen. Du hast ja nicht gesagt, dass du dein Kind gar nicht mehr sehen kannst, sondern nur dass du die 50% Betreuung nicht mehr hinkriegst.
Was machen denn Soldaten, die in den Einsatz müssen, Vertriebler oder Manager, LKW-Fahrer, die oft wochen- und monatelang im Ausland sind?! Denen wirft ja auch keiner vor, ihre Kinder als Bezugsperson im Stich zu lassen...

Gut ist, wenn du mit der Mutter des Kindes soweit klar kommst, dass ihr eine gemeinsame gute Lösung für euer Kind findet.

Deine anderen Fragen sind relativ simpel zu beantworten. Solange die Mutter kein Geld aus öffentlicher Hand will, kannst du mit ihr Unterhaltstechnisch vereinbaren was immer du willst. Dabei wäre nur darauf zu achten, dass die Sache sauber geklärt ist und nicht irgendwann bei Streit dann Nachforderungen etc kommen. Will die Mutter Geld von öffentlichen Stellen, bist du mit Leistung des Mindest-UH schon auf der ziemlich sicheren Seite. Das JA braucht ihr aber für keines von beidem (es würde sich ohnehin nur auf Anfrage der Mutter einschalten).
Mach am besten beides (Umgang und Unterhalt) mit deiner Noch-Frau schriftlich fest (ggf. vor einem Notar), dann kannst du dich bei eventuellem zukünftigen Ärger zumindest darauf berufen.
Zitieren
#11
Das wichtigste ist das die Eltern sich gut verstehen dann ist vieles möglich. Heute gibts ja auch Skype-Video. Ne super Sache.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste