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Gutachten und Schutz von Persönlichkeitsrechten
#7
Der Link zum Text von Peter Tiel erhellt wohl alle Fragen. Allerdings habe ich keine Lust, die 60 Seiten durchzuarbeiten, um sie in eine brauchbare Form zu bringen.

Der Praxischeck sieht auch nicht gut aus. Jeder Aspekt fasert sich in hochgeistige Spezialfälle auf. Ich würde mich keinesfalls auf das so solide klingende "darf", "kann", "muss" zu den unterschiedlichen Aspekten von Peter Thiel verlassen, zumal die unterlegte Rechtssituation nicht immer auf stabilen Beinen steht. Beispielsweise ein DIJUF-Rechtsgutachten ist auch nur eine Ansicht. Ich wage zu bezweifeln, dass die meisten Richter sich an das weit aufgespannte Regelwerk halten, das Peter Thiel zusammengestellt hat. Das interessiert die erst einmal wenig.

Das bedeutet, man müsste Instanzen hochgehen oder separat klagen, wenn man nicht mit der Behandlung der Gutachten einverstanden ist. Die finanzielle, emotionale und zeitliche Power haben wenig Väter, der erwartete "Gewinn" (z.B. Erreichen eines Ziels, weil nun ein Gutachten jemand zugänglich gemacht werden darf) ist klein. Bereits wenn Gutachten ins Spiel kommen, ist bereits alles zäher, länger, interpretierbarer, teurer geworden. Fängt der Richter im Familienrecht mit Gutachten an, befindet man sich schon halb in der Hölle. Man rennt dann gegen schlechte Gutachten an, bekommt nur noch mehr teure Kriegsziele. Gutachten mühevoll zerlegt, Verfahren verloren...
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RE: Gutachten und Schutz von Persönlichkeitsrechten - von p__ - 24-03-2013, 19:21

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