Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt wurde vom JA neu berechnet
#26
Ein Titel kann eigentlich nur dann problematisch werden, wenn
das Erwerbseinkommen unter den KU sinkt oder gar =0 ist, wenn also das soz.rechtl. Minimum unterschritten wird oder nicht mehr durch Aufstockung abgefangen werden kann.

Ein Job, aus dem zumindest der KU voll gezahlt werden kann, der sollte zu finden sein.

Mit einem Kind ist das alles noch erträglich.
Zitieren
#27
(06-04-2013, 18:38)Petrus schrieb:
(06-04-2013, 17:45)Jo-hn schrieb: ... und eben dann den titel nicht mehr bedienen zu können
Was passiert denn dann, wenn Du den Titel nicht mehr bedienen kannst ?

Petrus ich vermag nicht zu glauben das diese Frage tatsächlich aus deiner Feder stammt?

Denn das was dann u.U. passiert wenn man einen dynamischen JA Titel für 18 Jahre an der Backe hat, kann man in zig Beiträgen sehr wohl entnehmen.

Sollte es nicht Zielsetzung sein das JA auszuhebeln mit eigenen Titeln vom Notar, mit angepasster Leistungsfähigkeit, regelmäßigen Umgang und Aufstockung durch SGB II falls notwendig?

Damit torpedieren wir das System wirkungsvoller auf die Zeit gesehen. Wir dürfen uns nicht verdrängen lassen von der Mütterideologie in diesem Land.

Wenn 80% der finanziell kaltgestellten Väter den KU als durchgehenden Posten weiterreichen, eigene Titel machen und anstatt um jeden Pfennig zu streiten lieber um Umgang und Gleichstellung kämpfen, dann passiert auch was.
Zitieren
#28
(06-04-2013, 10:42)Simon ii schrieb: Nach meiner Erfahrung ist es eher selten, daß tatsächlich alle zwei Jahre eine Überprüfung Deiner Einkommensverhältnisse erfolgt, wenn Du einen unbefristeten Titel hast (wie üblich: 18 Jahre-Grenze beachten!).
Nach meiner Erfahrung ist die Befristung eher weniger das Problem.
Daher rate ich ja auch auf eine Befristung von 2 Jahren.

Die JA-Tusse geht jedoch davon aus, das die Dynamisierung mehr Kohle einbringt. Sie geht davon aus, dass Du nach mindestens zwei Jahren mehr verdienst.

Wenn Deine Dame das bisher nicht gemacht hat, ist das gut für Dich.

Ich gehe davon aus, dass ich im Oktober dieses Jahres von denen belästigt werde, obwohl ich einen Dynamischen (nach Dütab) und unbefristeten Titel mein Eigen nennen darf. Wink

Nenn mir mal Dein zuständiges JA. Ich werde die Damen dann mal auf Dich hetzen. Smile
Zitieren
#29
(06-04-2013, 20:16)blue schrieb: Die JA-Tusse geht jedoch davon aus, das die Dynamisierung mehr Kohle einbringt. Sie geht davon aus, dass Du nach mindestens zwei Jahren mehr verdienst.

Auf was bezieht sich denn Deiner Meinung nach die Dynamisierung?

Im übrigen: Wenn Du wirklich davon ausgehst, in zwei Jahren weniger Geld zu verdienen, mag eine Befristung vielleicht bedenkbar sein.

Nur: Wenn Du Dir davon eine Verringerung des KUs erhoffst, so wird es vermutlich für Dich eine böse Überraschung geben.

Ich habe es bei mehreren JAs erlebt, daß man mich mit unbefristeten (18 Jahre Grenze abgesehen) Titeln in Ruhe gelassen hat (und das eine Mal, wo es nicht der Fall war, konnte ich vor Gericht eine KU-Erhöhung abwehren).

Simon II
Zitieren
#30
(06-04-2013, 23:26)Simon ii schrieb:
(06-04-2013, 20:16)blue schrieb: Die JA-Tusse geht jedoch davon aus, das die Dynamisierung mehr Kohle einbringt. Sie geht davon aus, dass Du nach mindestens zwei Jahren mehr verdienst.

Auf was bezieht sich denn Deiner Meinung nach die Dynamisierung?

Im übrigen: Wenn Du wirklich davon ausgehst, in zwei Jahren weniger Geld zu verdienen, mag eine Befristung vielleicht bedenkbar sein.

Nur: Wenn Du Dir davon eine Verringerung des KUs erhoffst, so wird es vermutlich für Dich eine böse Überraschung geben.

Ich habe es bei mehreren JAs erlebt, daß man mich mit unbefristeten (18 Jahre Grenze abgesehen) Titeln in Ruhe gelassen hat (und das eine Mal, wo es nicht der Fall war, konnte ich vor Gericht eine KU-Erhöhung abwehren).

Simon II

wie viele titel hast du?Sad
Zitieren
#31
Unbefristet bedeutet zunächst mal, der Titel gilt auch "Unbefristet", hier muß man achtgeben, daß der Titel rechtzeitig abgeändert wird, wenn sich die "Grundlagen oder die Voraussetzungen" ändern!

Spätestens mit Volljährigkeit sollte der Titel geändert werden, denn dann sind beide Eltern barunterhaltspflichtig und das komplette KG wird berücksichtigt. Sollte vor Volljährigkeit eine Ausbildung begonnen werden, dann ist auch eine Änderung erforderlich, dann wird die Ausbildungsvergütung mit berücksichtigt.

Es gibt auch Gerichtsurteile mit Befristung, allerdings nur dann, wenn die Befristung beantragt wird, es ist also spezielle Antragssache.

Urteil:

Die Titulierung kann auf die Ausbildungsdauer beschränkt werden, wenn sich diese zuverlässig abschätzen lässt (OLG Frankfurt FamRZ 1989, 83)

Änderung:
Dem JA gegenüber sollte man die Unterzeichnung der Abänderung doch von der Befristung abhängig machen (Ausbildung des Kindes, eigene Einkommensituation), bei grundsätzlicher Anerkennung des richtigen neuen Unterhaltsbetrages. Dadurch entziehst Du dem JA indirekt die Klagemöglichkeit, denn wenn sie klagen würden, ginge der Streitpunkt der U-Höhe zu ihren Kostenlasten.

Daher empfehle ich immer befristete Titel vom Notar, alleine wegen der derzeitigen ungewissen Arbeitsmarktsituation.

Und wenn doch JA, immer den dynamische Titel mit unbefristeter Laufzeit meiden -

Die Mütterseite:

Die Klagekosten Klagekosten betreffend lächeln die Damen nur müde! Schließlich klagt Madame im Namen der Kinder und erhält daher PKH. Mutti trägt also keinerlei Prozeßkostenrisiko, wie auch immer eine Auseinandersetzung ausgehen mag. Will man dagegen als unterhaltspflichtiger Vater zu seinem Recht kommen, trägt man als Mann immer das volle Risiko und braucht im Falle einer Abänderungsklage einen Anwalt. Selbst wenn die Sachlage, wie bei Erreichen der Volljährigkeit, völlig eindeutig ist.
Zitieren
#32
hallo... danke ersteinmal für eure feedbacks

ich bin selber zu einem notar und habe einen statischen titel unterschrieben.
ich habe die geforderte summe vom jugendamt titulieren lassen. jedoch auf eine begrenzung von 2 jahren.

nun hat mir die nette dame vom JA geantwortet.
das dem kind mehr als einen befristeten und statischen titel zusteht.

ich habe jetzt eine frist bekommen einen dynamischen titel ohne laufzeitbegrenzung zu unterzeichnen... andernfalls wird sie auf abänderung des titels klagen.
... also das schlimmste vom schlimmen

die alte hat bereits einen scheiß titel mit dem geforderten betrag und gibt immernoch nicht ruhe...

wäre es möglich das sie einfach auf die abänderung klagt?


Jo-hn
Zitieren
#33
Ja. Möglich ist das.
Ob sie es auch tut und ob sie damit auch etwas erreicht steht auf einem anderen Blatt.
Zitieren
#34
(31-05-2013, 12:37)Jo-hn schrieb: ich habe jetzt eine frist bekommen einen dynamischen titel ohne laufzeitbegrenzung zu unterzeichnen...

Das sind zwei verschiedene Dinge!

1. Dynamischer Titel:

Es gibt meines Wissens mindestens ein relevantes Urteil, daß dem Kind ein dynamischer Titel zusteht.

Du wirst deshalb um den dynamischen Titel vermutlich nicht herumkommen.


2. Laufzeitbegrenzung:

Das Kind hat definitiv KEIN Anrecht auf einen zeitlich unbegrenzten Titel!

Vielmehr ist der Titel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu begrenzen.


Fazit:

Du könntest also jetzt zum Notar gehen und einen dynamischen Titel über die Summe, die Du zahlen sollst/willst aufsetzen und ihn auf die Vollendung des 18. Lebensjahres begrenzen.

Die Begrenzung ist enorm wichtig!

Simon II
Zitieren
#35
Mach gar nichts und lass die Beiständin klagen. Meistens tun sie das nicht. Der Lohn der Arbeit ist schlisslich nur eine monatliche Unterhaltsüberweisung, die exakt dem sowieso schon bestehenden Titel entspricht.

Eine Befristung (zwei Jahre) lässt sich auch im Verfahren fordern. Begründen kann man das immer. Das kann man auch der Beiständin schreiben. Ob der Titel dynamisch sein "muss", ist nicht so eindeutig, man probiert es eben. Aus Angst vor einer Klage gleich ein Seil zu kaufen, an dem man aufgehängt wird würde ich jedenfalls nicht.
Zitieren
#36
(31-05-2013, 12:37)Jo-hn schrieb: ich habe jetzt eine frist bekommen einen dynamischen titel ohne laufzeitbegrenzung zu unterzeichnen... andernfalls wird sie auf abänderung des titels klagen.
1. Freitag oder Samstag niemals die Post öffnen! Die SchurkInnen gehen immer davon aus, dass man am Wochenende genug Zeit hat, sich das Hirn wegen solcher Bedrohungen zu zermartern.

2. Locker bleiben

3. Wenn Du einen geforderten Titel in der Höhe für zwei Jahre beurkundest hast, dann machen sich die wenigsten AG-Richter die Mühe, diesen irgendwie auf unbefristet zu quälen. Unsere Familienrichter sind zwar fast alle ab von der Realität, möchten sich aber nicht unbedingt noch mehr Arbeit machen. Big Grin
Zitieren
#37
(31-05-2013, 19:01)p schrieb: Mach gar nichts und lass die Beiständin klagen. Meistens tun sie das nicht. Der Lohn der Arbeit ist schlisslich nur eine monatliche Unterhaltsüberweisung, die exakt dem sowieso schon bestehenden Titel entspricht.

ich denke ich werde es auch darauf ankommen lassen... ich werde nicht freiwillig mein "todesurteil" unterschreiben.
Ich bin bei 105% des Mindestunterhalts.... ich geh stark davon aus das 2014 dieser angehoben wird... bei einem dynamischen titel hab ich dann den salat mehr zahlen zu müssen obwohl ich dann vll unter mein selbstbehalt fallen würde

Eine Befristung (zwei Jahre) lässt sich auch im Verfahren fordern. Begründen kann man das immer. Das kann man auch der Beiständin schreiben. Ob der Titel dynamisch sein "muss", ist nicht so eindeutig, man probiert es eben. Aus Angst vor einer Klage gleich ein Seil zu kaufen, an dem man aufgehängt wird würde ich jedenfalls nicht.

(31-05-2013, 20:06)blue schrieb:
(31-05-2013, 12:37)Jo-hn schrieb: ich habe jetzt eine frist bekommen einen dynamischen titel ohne laufzeitbegrenzung zu unterzeichnen... andernfalls wird sie auf abänderung des titels klagen.
1. Freitag oder Samstag niemals die Post öffnen! Die SchurkInnen gehen immer davon aus, dass man am Wochenende genug Zeit hat, sich das Hirn wegen solcher Bedrohungen zu zermartern.

2. Locker bleiben

3. Wenn Du einen geforderten Titel in der Höhe für zwei Jahre beurkundest hast, dann machen sich die wenigsten AG-Richter die Mühe, diesen irgendwie auf unbefristet zu quälen. Unsere Familienrichter sind zwar fast alle ab von der Realität, möchten sich aber nicht unbedingt noch mehr Arbeit machen. Big Grin

danke dir...

ich habe mich bereits sehr sehr lange mit dem thema titel befasst. habe den text hier im forum zum thema titel zich mal gelesen... ich hab auf den brief ruhig und gelassen reagiert weil ich mir das irgendwie schon dachte das ihr das nicht schmeckt... die JA dame ist echt ne männerhasserin
Zitieren
#38
(31-05-2013, 19:01)p schrieb: Mach gar nichts und lass die Beiständin klagen. Meistens tun sie das nicht. Der Lohn der Arbeit ist schlisslich nur eine monatliche Unterhaltsüberweisung, die exakt dem sowieso schon bestehenden Titel entspricht.

Eine Befristung (zwei Jahre) lässt sich auch im Verfahren fordern. Begründen kann man das immer. Das kann man auch der Beiständin schreiben. Ob der Titel dynamisch sein "muss", ist nicht so eindeutig, man probiert es eben. Aus Angst vor einer Klage gleich ein Seil zu kaufen, an dem man aufgehängt wird würde ich jedenfalls nicht.


Hallo zusammen,

dieser Thread ist schwar schon etwas älter aber ich wollte einfach nur kurz berichten wie es ausging.

Ich habe so gehandelt wie es p empfohlen hat.
Ich habe nichts gemacht und die frist verstreichen lassen. Bis heute hat die Ja dame nicht auf abänderung geklagt.

Danke euch für die vielen antworten
Zitieren
#39
Das Jugendamt ist zwar frei von Kosten/Nutzenerwägungen, aber der Schwachsinn einer Klage, die denselben Zahlbetrag ergibt könnte sogar dieser Person zu viel Mühe für zu wenig Effekt gewesen sein.
Zitieren
#40
im Dezember sind die 2 jahre um (titel ist auf 2 jahre befristet)... dann geht des psychospiel wieder los.
Zitieren
#41
Tituliere ein bisschen früher wie die im Jugendamt erwarten neu. Um den Titel kommst du eh nicht rum. Dann existiert schon ein Titel, bevor sie wieder mit Forderungen nach dynamisch und unbefristet ankommen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt korrekt berechnet? Erzeuger 19 10.150 16-11-2016, 17:41
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste