28-03-2013, 12:32
(26-03-2013, 17:53)p schrieb: Warum die Ordnungsgeldanträge bisher kein Ergebnis brachten, würde mich auch interessieren.Da fragt ihr den Falschen. Wir hatten klare Regeln zum Umgang und der Hinweis auf §89 war auch drin. Dennoch hat sich das Richterlein nicht durchringen können, Ordnungsgeld zu verhängen: "Das Gericht kann Ordnungsgeld verhängen [...] Die Mutter hat durch ihre Aussagen bestätigt, dass sie nicht Schuld an den ausgefallenen Umgängen ist." Wer dann aber Schuld hat, konnten mir weder das Richterlein am AG, noch die beschwerdeablehnende Richterin am OLG erklären.