28-03-2013, 12:51
(28-03-2013, 12:43)p schrieb:Beim ersten Mal: Mal war sie krank, mal war das Kind krank. Als der Richter ihr dann sagte, dass er noch nie so viele Krankenschein auf einmal bekommen hat und Umgang nur dann ausfallen kann, wenn das Kind ERNSTHAFT erkrankt ist, hat sie ihre Masche geändert:(28-03-2013, 12:32)mischka schrieb: Die Mutter hat durch ihre Aussagen bestätigt, dass sie nicht Schuld an den ausgefallenen Umgängen ist.
Welche Ausrede hatte sie denn?
Das Kind war verhaltensauffällig nach den Umgängen, daher ist sie mit ihm zur Psychotherapeutin. Und da es dem Kind schadet und ich ja sowieso ein böser Stalker bin, kann sie mir das Kind nicht anvertrauen. Das hat dem Richter gereicht...