28-03-2013, 18:47
Ja. Dann ist die Unterlassungserklärung da (sofern sie erfolgreich ist), bevor es um Umgang/Ordnungsgeld geht. Fängt sie in diesem Verfahren trotzdem wieder zu lügen an, kann man auf die Unterlassungserklärung mit ihrem zugrundeliegenden fehlenden Wahrheitsbeweis verweisen.