30-03-2013, 13:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2013, 13:59 von Das Nerdliche Orakel.)
(30-03-2013, 13:33)Ibykus schrieb: Der Umgangsbegleiter kann i.d.R. nichts dafür, wenn das Gericht einen solchen bestellt.Der Begleiter kann durch seine Stellungsnahme seinen Auftrag verlängern. Wer die Aufträge kriegt, wird - wie überall - abgekakelt. Wer zuviele Gänse, die goldene Eier legen, schlachtet, kriegt keine Aufträge mehr.
Es ist aber äußerst wichtig, ein gutes Ergebnis in Form von positiven Stellungnahmen zu erzielen.
(30-03-2013, 13:33)Ibykus schrieb: Ein verärgerter Begleiter kann Dir das Leben zur Hölle machen!Kommt drauf an, wie man das dem Begleiter verklickert. Leider sind in solchen Sachen Frauen Männern deutlich überlegen.
Wer schon bei Verfahrensbeginn hilflos und ohne Erfahrung ist, kommt aus der Nummer nur sehr schwer wieder raus, wenn er zu allem Übel auch noch schlechte Umgangsnoten erhält.