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Das Märchen mit dem Selbstbehalt in Deutschland
#1
Ich möchte mal kurz schildern was mir passiert ist rund um das Thema Selbstbehalt Angry Meine EX hat mich seit 08.2012 trotz laufendem Abänderungsverfahren pfänden lassen (Gehaltspfändung) die kosten dafür mit kosten des RA ca. 250 Euro (muss ich natürlich auch zahlen). Gepfändet wir der Ehegattenunterhalt. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich den Kindesunterhalt voll bezahlt. Mein Arbeitgeber schickt mir ein Blatt zur Feststellung der Unterhaltsberechtigten Personen. Natürlich habe ich meine neue Frau und das Kind (aus erster Ehe) angegeben .. Später habe ich erfahren das ich hierdurch gezeigt habe diese kosten nicht zahlen zu können und deshalb mein Arbeitgeber mich direkt auf 900.- Euro setzt (sehr nett).

Im Januar gab es einen kleinen Erfolg / Ich bekam ein schreiben vom Amtsgericht das mir ein Eigenbehalt von 1400.- Euro bleiben muss wg. der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Die neue Frau hat keinerlei Rechte weil die Rechte der EX höher wären. Die Abänderungsklage habe ich inzwischen 100% verloren Angry

Fast Zeitgleich wurde aber dann eine Kontopfändung beantragt diese wurde mir niemals zugestellt / auch mein Anwalt hat darüber nichts. Aber diese drückt mich weil ich ein P-Konto habe wieder auf 900 Euro.

Es zeigte sich das meine EX scheinbar behauptet ich zahle ja nicht mal für das Kind obwohl ich ja bereits maximale Zahlungen leiste ... hat Sie wahrscheinlich vergessen Angry

Inzwischen habe ich Rechnugen über Rechnugen vom gegnerischen Anwalt bekommen die ich zahlen soll damit meine Kontosprerre aufgehoben wird. Wieder ca. 250 Euro Vollstreckungskosten + die Kindesunterhaltsschulden von über 2000.- Nochmal 450 Euro Titulierungsantragskosten für den Kindesunterhalt. Am Montag schulde ich dann natürlich schon wieder die kosten für April 2013 für den Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt. Das kann ich nicht zahlen SadSad

Natürlich schickt mir auch das Gericht einen Zahlungsträger wegen dem verloren Prozess 14 Tage Zahlungsziel 1100.- Euro. Kann ich aber schlecht bezahlen weil das Konto wie gesagt gesperrt ist meine EX auch dieses Geld haben will (Ihr Anwalt auch) und ich davon auch leben muss.

Wie man sieht kümmert sich niemand wirklich um den Selbstbehalt wenn man (Mann) angeblich laut Urteil Leistungsfähig ist. Das einzige was funktioniert sind weitere Schulden zu berrechnen.

Meine Frage ist es sinnvoll hier zu Diskutieren/klagen das diese kosten unnötig sind weil ja schon maximal gepfändet wird/wurde ? Oder kostet das am Ende auch nur mein Geld ?

Wie schüzte ich mich vor diesen miesen Anwalts Tricks der Gegenseite ? Normalerweise wäre doch das Kind immer vorrangig und dann kommt der Ehegattenunterhalt. Hier dreht es aber der Anwalt so wie er es gerade braucht. Erst pfändet er das maximum für den Ehegattenunterhalt und dann geht er auf den nichtgezahlten Kindesunterhalt weil dort mein Selbstbehalt noch niedriger ist. Obwohl er über die Gehaltsabrechung die er vom Arbeitgeber bekommt sehen muss das ich nur noch 900.- Euro habe. Mein Anwalt sagt nur wenn ich die Gegenseite wäre hätte ich es genauso gemacht... Ich dachte wenn Ich nur noch den Selbstbehalt habe bekomme ich etwas Ruhe ... aber eigentlich ändert sich dadurch nichts Confused

Soll ich mir das Geld für die Gerichtskosten von anderen Personen leihen und versuchen die kosten zu bezahlen oder macht das meine Situation nicht wirklich besser ? Bin für alle Ratschläge dankbar im Detail aber bitte per PN
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#2
Bei dem Zahlengewirr blicke ich nicht durch. Vielleicht stellst du das einmal tabellarisch dar. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 beachten.

Was klar ist: Abänderungklage ist verloren, sofern keine Rechtsmittel dagegen mehr möglich sind bedeutet das, dass du nur noch am Vollstreckungsgericht eine Heraufsetzung des pfändungsfreien Betrages probieren kannst. Das ist nicht schwer und verursacht keine hohen erneuten Kosten. Dein Fall hat sich längst vom Unterhaltsrecht ins Vollstreckungsrecht verlagert.

Grundsätzlich solltest du auch prüfen, ob die hier im Forum oft beschriebene Aufstockermethode in Frage kommt, bei der die Arbeitsagentur indirekt den Unterhalt zahlt. Weiterhin kannst du auch alles hinwerfen, gepfändet wird sowieso, irgendwann halt Insolvenz. Auf keinen Fall aber solltest du dir was von Dritten leihen, damit holst du dir nur zusätzlich Ärger rein und bezahlst die wirklichen Täterinnen und Täter mit neuen Schulden.
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#3
Im Wettlauf der Gläubiger gilt grundsätzlich: wer zuerst kommt, malt zuerst.
Das gilt auch in Bezug auf Unterhaltsschulden. Allerdings gibt es für Unterhaltsschulden eine Privilegierung. Der -rückständige- Unterhalt für minderjährige und denen gleichgestellten Kinder kann bis auf das sozialrechtliche Minimum gepfändet werden.

Dementsprechend ist der Gläubigeranwalt natürlich darauf bedacht, zuerst die Ansprüche zu fordern, die er ohne Inanspruchnahme des Privilegs beitreiben kann.

Eine Abänderungsklage anhängig zu machen, weil kein Geld zur Befriedigung der Ansprüche zur Verfügung steht, ist nach meinen Kenntnissen auch nicht das richtige Rechtsmittel, wenn sich am festgestellten Anspruch und Deiner Einkommenssituation nichts Wesentliches geändert hat.
Wenn Dir aber schon vom Gericht mitgeteilt wurde, dass Dein Selbstbehalt 1.400 € beträgt, dann verstehe ich nicht, warum Du die Abänderungsklage verlierst, wenn Dein AG Dir nur noch ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes zahlt (900)?
Zitat:Später habe ich erfahren das ich hierdurch gezeigt habe diese kosten nicht zahlen zu können und deshalb mein Arbeitgeber mich direkt auf 900.- Euro setzt (sehr nett).
(wie sitzt man denn man auf einen solchen Berg Geld?)

Möglich wäre auch eine Vollstreckungsgegenklage, mit der man die Vollstreckung des Anspruchs aus dem Titel abwehren kann. Dann müssen aber Gründe nachträglich aufgetreten sein, die bei der Unterhaltstitulierung nicht berücksichtigt werden konnten, insbesondere, weil sie erst nachträglich entstanden sind.

Was bleibt ist § 850 f ZPO und Aufstockung, worauf p schon hingewiesen hatte.
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#4
(30-03-2013, 16:19)Ibykus schrieb: Dein Selbstbehalt 1.400 € beträgt, dann verstehe ich nicht, warum Du die Abänderungsklage verlierst, wenn Dein AG Dir nur noch ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes zahlt (900)?

Diverse Rückstände und sonstige Schulden werden wohl ebenfalls gepfändet. Die halten sich nicht an Selbstbehalte, sondern an den pfändungsfreien Betrag. Der kann, wie du schon richtig sagtest bis auf das sozialrechtliche Minimum heruntergehen.
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#5
Hi Shy Der Arbeitgeber teilte mir später mit er ist berechtigt wenn es absehbar ist das ich den Kindesunterhalt nicht zahlen kann so zu entscheiden (er muss so entscheiden). Später nach der Änderung des Amtgerichtes sollte ich ja die 1400.- Euro bekommen damit ich wieder für das Kind zahlen kann. Aber genau in dieser Zeit hat dann die Kontopfändung (die ich nie zugestellt bekommen habe) zugeschlagen. Die Bank sagte mir Sie hätten ein Schriftstück wahrscheinlich der Pfändungs und Überweisungsbeschluss wonach ich nur noch 900.- Euro bekommen soll/darf. Somit konnte ich natürlich erneut nicht zahlen >> genau das wird jetzt gegen mich verwendet um erneunt kosten zu verursachen die Ich dann zahlen muss. Zu diesem Zeitpunkt war schon klar das ich im Januar 2013 wahrscheinlich meine Rückstände bezahlt haben werde ... und danach die anderen kosten zahlen muss. Aus meiner Sicht ist das aber falsch, denn eigentlich hätte ich nach der Rangfolge immer erst für das Kind bezahlt und dann hätte ich heute keine Kindesunterhaltschulden sondern etwas höhere Ehegattenunterhaltsschulden. Dafür aber keinerlei kosten für die Titulierung des Kindesunterhalts + Rechtsanwaltskosten (das sind über 700 Euro). Ich sehe daran das man mir auf jeden Fall unnötige kosten machen will obwohl ich jeden Monat ca. 1000.- bis 1300 Euro gepfändet bekomme also auf jeden Fall zahlungswillig bin > das sollte auch der andere Anwalt Respektieren Sad
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#6
Ich verstehe nicht, warum er eine Abänderungsklage verliert, wenn sich sein Einkommen in der von ihm behaupteten Größenordnung ändert?

Was bedeutet denn "hat mich mein ArbG auf 900 € gesetzt" ??

Und wieviel Unterhalt muss er für seine Kids zahlen?
Bei 900 € ist er doch gar nicht mehr leistungsfähig, wenn ich seine dürftigen Informationen dazu zu Ende denke.

Es ist immer schwierig, unterhaltsrechtliche Fragen ohne detaillierte Angaben so zu beantworten, dass der Fragesteller damit was anfangen kann.

Der Einfachheit halber sollte man BarUnterhalt abschaffen und den Betreuungsunterhalt aufteilen.

Wenn sich nicht beide Elternteile daran beteiligen wollen, muss der Staat, der sich ja sowieso ständig beklagt darüber, dass zu wenig Nachwuchs gezeugt wird, aus Steuereinnahmen helfen (oder jene in Anspruch nehmen, die ihrer Ausbildung wegen (die sie ja auch auf Kosten der Allgemeinheit erhalten haben) über privilegiertes Einkommen verfügen.

Warum bloß orientiert man sich immer noch am nicht vorhandenen Einkommen ausgerechnet der Väter, die ihr Geld schon den Familiengerichten geben mussten, weil sie elterliche Verantwortung übernehmen wollen.

noch schnell gelesen
Zitat:denn eigentlich hätte ich nach der Rangfolge immer erst für das Kind bezahlt
eine Rangfolge gibt es m.W. nur hinsichtlich der Berechnung des Unterhalts - doch nicht in Sachen Vollstreckung und Pfändung!
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#7
Hi Ibykus > Bin noch unterwegs schicke Dir später eine PN mit mehr Infos. Danke an alle. Gruß only_money
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#8
besser, Du wendest Dich gleich an die, die sich in Sachen Unterhalt besser auskennen als ich (@p, @sorglos ...).

Für mich sind Unterhaltssachen auch viel zu aufwendig, weil ich mich immer erst schlau lesen und einarbeiten muss.

Deswegen lege ich in eigenen Angelegenheiten auch immer noch großzügig einen -fiktiven- Fünfziger obendrauf. Die KM soll nicht denken, ich wäre geizig!
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#9
Okay ... melde mich bei p Smile
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