01-04-2013, 01:42
Schade dass ich Entgeld z.B. aus Schichtarbeit nicht in Überstunden wandeln kann.
Sehe ich das richtig, dass ich bei KU nen Selbstbehalt von 1000€ habe und bei TU einen Selbstbehalt von 1100€?
Also wenn ich den KU voll bezahlen kann, greift danach der Selbstbehalt des TU und mir bleiben letztendlich mindestens 1100€?
Oder schlägt da dann durch Mangelfall dieser "Bedarfskontrollbetrag rein", womit ich dann in Gruppe 2 oder 1 rutschen würde?
Sehe ich das richtig, dass ich bei KU nen Selbstbehalt von 1000€ habe und bei TU einen Selbstbehalt von 1100€?
Also wenn ich den KU voll bezahlen kann, greift danach der Selbstbehalt des TU und mir bleiben letztendlich mindestens 1100€?
Oder schlägt da dann durch Mangelfall dieser "Bedarfskontrollbetrag rein", womit ich dann in Gruppe 2 oder 1 rutschen würde?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.