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(Noch) nicht gezahlter Unterhalt bei Beratungshilfe, PKH und Steuererklärung wirksam?
#1
Moin,

ich wurde von der geg. Anwältin "verpflichtet" 273€ KU und ~650€ Ehegattentrennungsunterhalt (gibs dafür hier ne Abk.?) zu zahlen und zwar ab Anfang Dez. '12 (Dez. anteilig)

Bezahlt habe ich bis jetzt ~300€ KU-Vorschuss+Zinsen an das JA für Dez. bis Feb. und im März 133€ UV an das JA sowie 140€ direkt an die KM (summa 273€ KU). Damit bin ich pleite, außer ich nehme weitere Kredite auf.

Bin gerade an der Steuererklärung für 2012 dran. Zumindest Ehegattentrennungsunterhalt lässt sich ja steuermindernd absetzen. Ich benutze t@x 2013. Dort ist die die Info dass man Unterhalt, den man gezahlt hat oder zu zahlen hätte angeben kann.

Heißt dass ich könnte die von 683€/Monat anteilig im Dezember zu zahlen währenden Ehegattenunterhalt, den ich nicht gezahlt habe (und auch nicht willig bin zu zahlen) schon steuermindernd angeben?

Kann ich KU und Ehegattentrennungsunterhalt (Abk. biiitteee Smile ) schon bei der Beratungshilfe (Abk. "BH"?) und bei der PKH angeben. Wäre dann bei meinem Selbstbehalt von 1000,-€ womit mir hoffentlich BH und PKH zustände.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#2
(31-03-2013, 00:35)DerArsch schrieb: ... und Ehegattentrennungsunterhalt (Abk. biiitteee Smile )
Dir kann geholfen werden: TU
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#3
Abkürzungen sind eh vieldeutiger Mist. Wie sollen andere Väter ohne Kenntnisse, die hier im Forum Hilfe suchen verstehen was "W. RA will: BU TU AU KU AVU. JA sagt, Ex darf" bedeutet? Schreibe die Begriffe aus. Dann erkennt man auch gleich, ob du die Bezeichnungen so verwendest, wie sie gedacht waren. Oft schreiben die Leute irgendwas und verstehen etwas anderes, unkorrektes darunter.

Übersetzung: "Was Rechtsanwalt will: Betreuungsunterhalt Trennungsunterhalt Aufstockender Unterhalt Kindesunterhalt Altersvorsorgeunterhalt. Jugendamt sagt, die Exfrau darf."

Die Exenanwältin darf zu nichts verpflichten, sie fordert das Maximum, verpflichten kann nur der Richter. Tatsächlich gezahlter Trennungs- oder Ehegattenunterhalt kann im Zuge des begrenzten Realsplittings steuerlich angerechnet werden. Er erhöht dein Netto (und damit auch den Unterhalt) und du musst eventuelle steuerliche Nachteile der Ex ausgleichen.

Bei der Verfahrenskostenhilfe schreibt man alles rein, was man glaubt abziehen zu können, auch Unterhaltsleistungen. Die werden dir das schon wegstreichen, was nicht zählt. Probieren kostet nichts, die Anträge können kostenfrei immer wieder neu gestellt werden.
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