31-03-2013, 11:35
Abkürzungen sind eh vieldeutiger Mist. Wie sollen andere Väter ohne Kenntnisse, die hier im Forum Hilfe suchen verstehen was "W. RA will: BU TU AU KU AVU. JA sagt, Ex darf" bedeutet? Schreibe die Begriffe aus. Dann erkennt man auch gleich, ob du die Bezeichnungen so verwendest, wie sie gedacht waren. Oft schreiben die Leute irgendwas und verstehen etwas anderes, unkorrektes darunter.
Übersetzung: "Was Rechtsanwalt will: Betreuungsunterhalt Trennungsunterhalt Aufstockender Unterhalt Kindesunterhalt Altersvorsorgeunterhalt. Jugendamt sagt, die Exfrau darf."
Die Exenanwältin darf zu nichts verpflichten, sie fordert das Maximum, verpflichten kann nur der Richter. Tatsächlich gezahlter Trennungs- oder Ehegattenunterhalt kann im Zuge des begrenzten Realsplittings steuerlich angerechnet werden. Er erhöht dein Netto (und damit auch den Unterhalt) und du musst eventuelle steuerliche Nachteile der Ex ausgleichen.
Bei der Verfahrenskostenhilfe schreibt man alles rein, was man glaubt abziehen zu können, auch Unterhaltsleistungen. Die werden dir das schon wegstreichen, was nicht zählt. Probieren kostet nichts, die Anträge können kostenfrei immer wieder neu gestellt werden.
Übersetzung: "Was Rechtsanwalt will: Betreuungsunterhalt Trennungsunterhalt Aufstockender Unterhalt Kindesunterhalt Altersvorsorgeunterhalt. Jugendamt sagt, die Exfrau darf."
Die Exenanwältin darf zu nichts verpflichten, sie fordert das Maximum, verpflichten kann nur der Richter. Tatsächlich gezahlter Trennungs- oder Ehegattenunterhalt kann im Zuge des begrenzten Realsplittings steuerlich angerechnet werden. Er erhöht dein Netto (und damit auch den Unterhalt) und du musst eventuelle steuerliche Nachteile der Ex ausgleichen.
Bei der Verfahrenskostenhilfe schreibt man alles rein, was man glaubt abziehen zu können, auch Unterhaltsleistungen. Die werden dir das schon wegstreichen, was nicht zählt. Probieren kostet nichts, die Anträge können kostenfrei immer wieder neu gestellt werden.