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Strafprozessordnung
#1
Moin,
Mal ne Frage, hab bald Verandlung wegen 170er jetzt hat das Gericht einen zeugen aus dem Ausland geladen ( 1500km einfache Entf.) der eigentlich nicht viel zur Sache aussagen kann, jedoch entstehen horende Kosten Zeugengeld etc .
Wie ist das rechtlich ? Kann das Gericht einfach so drauflos Laden ?
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#2
(31-03-2013, 14:34)Driver schrieb: ....der eigentlich nicht viel zur Sache aussagen kann, ...
wenn er "Entscheidungserhebliches" beitragen kann, dann genügt das "eigentlich"!

Wozu soll er denn aussagen?
Das zu wissen kann -und ist es i.d.R. auch- für die Verteidigung sehr wichtig sein.
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#3
Er soll aussagen das ich im Jahre 2009 eine Yacht bei ihm gechartert hab in der Funktion als Skipper, jedoch wurde die Bezahlung der chartersumme von jemand anders getätigt. Man nimmt wohl an ich hätte in 2009 das ganze Jahr als Skipper gearbeitet u wäre mit meinem Einkommen leistungsfähig, es geht aber nur um eine Woche
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#4
Wird dir nun zur Last gelegt, dass du Geld für das Boot ausgegeben hast oder dass du welches eingenommen hast?
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#5
@beppo
Beides !!!!
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#6
Da hat Dich aber jemand schön denunziert..
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#7
Ja der Richter !!!
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#8
Wieso?
War der mit an Bord?
Als Smut?
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#9
Also wird er aussagen, dass von dir kein Geld kam und deine Tätigkeit nur eine Woche gedauert hat. Die Wahrheit eben. Derlei Zeug kann man auch schriftlich fragen und aussagen. Der Richter scheint einen irren Belastungseifer zu haben. Du solltest von Anfang an die Revision im Auge behalten.

Die persönliche Ladung ist nur zu erklären, dass man hofft, den Zeugen im Gerichtssaal zu bequatschen, unter Druck zu setzen und seine Aussagen zu verdrehen. Ist das dem Zeugen bewusst?
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#10
Der Zeuge kann nur sagen hat ne wo gedauert andere haben bezahlt und ob ich dafür was bekommen hab weiß er nicht da er ja auf der reise nicht dabeibwar . Revision auf jeden fall. Anwalt meinte schon erste u zweite Instanz gibt's ne Verurteilung. Jedoch die riesigen Gerichtskosten sind bei mir !! ( erstmal )
Also hätte der Richter auch noch nen zeugen aus USA einfliegen lassen können wenn ihm danach ist ? Das ist ne unterhaltspflichtverletzung und keine mordanklage
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#11
Der Richter kann machen, was er will, ist ja nicht sein Geld. Bei Kachelmann ist der ganze Juristenhaufen auf Steuerzahlerkosten in die Schweiz gefahren worden, um eine von vornherein irrelevante Aussage noch mal zu hören.
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#12
beppo schrieb:
Driver schrieb:
Clint Eastwood schrieb:Da hat Dich aber jemand schön denunziert
Ja der Richter !!!
Wieso?

Gute Frage! "Wieso der Richter?"
Das würde mich auch interessieren!
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#13
Naja das beruht auf einem bei der Durchsuchung gefundenen chartervertrag für diese eine Woche !!
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#14
Denn haben sie ja wirklich handfeste Beweise ;-)
Live or Die...Make Your Choice
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#15
Für was ? Das eine Woche nen Boot gechartert wurde ??
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#16
Den Zeugen zu laden wird die StAschaft beantragt haben.
Und sie wird das auch begründet haben.

Ich weiß nicht, was man noch alles bei der Durchsuchung gefunden hat. Der Vertrag belastet Dich natürlich erst mal und dem muss der StA auch nachgehen. Inwieweit sich daheraus verwertbare Beweise oder Indizien ergeben, kann man am Anfang der Ermittlungen nicht immer beurteilen. Man weiß ja auch nicht, wie sich der Zeuge einlassen und äußern wird.
Ich habe Zeugen in der Verhandlung schon weinen gesehen und erlebt, dass frechdreiste Jugendliche abgebrüht zusammen gehalten haben, sodass man den Schuldigen nicht ausfindig machen konnte. Wenn man immer schon im Voraus wüßte, was Zeugen aussagen, brauchte man sie schon deswegen nicht zu laden.

Aber immerhin weißt Du ja nun, in welche Richtung die Reise geht.

Unterhaltspflichtverletzung durch Nichtleistung trotz Leistungsfähigkeit.
Evtl. auch darum, ob es Dir möglich war, Dich durch gewerbliche Nutzung des Bootes leistungsfähig zu machen ...

Jedenfalls hätte ich als StA einen solchen Zeugen auch geladen!

Inwieweit auch eine kommissarische Vernehmung, § 223 II StPO, sinnvoll sein könnte, muss Dich bei dieser Sachlage nicht vorrangig interessieren.

Ich wäre vielmehr darauf bedacht, unbeschadet aus der Sache wieder heraus zu kommen - dann können Dir auch die Verfahrenskosten egal sein.
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#17
Der Zeuge ist nen bekannter und sagt wahrheitsgemäß aus das andere die Bootscharter überwiesen haben. Und er wird aussagen das ich mich telefonisch immer nach nem Job bei ihm erkundigt hab ohne Erfolg. Anwalt meint aber vorm AG gibt's ne Verurteilung einfach weilmjemand der keinen Unterhalt zahlt nen Drückeberger ist in Augen des Richters und vorm LG wird das durchgehen also liegt die Hoffnung beim OLG
Wo ist da die Leistungsfähigkeit ?
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#18
Ich habe das ganze Prozedere ja auch schon zwei Mal in eigenen Angelegenheiten erleben dürfen. Und ganz sicher habe ich mich nicht immer so verhalten, dass man anschließend darauf Wert gelegt hätte, sich zu meinen Freunden zählen zu dürfen ...
Im Gegenteil! Der Slogan "kein Sorgerecht - kein Unterhalt! Basta.", der auf jedem Couvert und auf jedem Briefkopf gestempelt war, hatte erkennbar für Verärgerung gesorgt. Das konnte man schon daran erkennen, dass man mir Akteneinsicht nur unter "erschwerten Bedingungen" zu gewähren bereit war (was dann erst im Wege einer DstAufsBeschw durch das LJM korrigiert wurde).
Deswegen verstehe ich auch jene nicht, die immer wieder auf die Sinnlosigkeit solcher Rechtsbehelfe hinweisen. Das Sprichwort "Gegen Unwissenheit kämpfen Götter selbst vergebens" hat wohl doch noch einen realen Bezug zur Gegenwart.

Eine strafbare Unterhaltsverletzung nachzuweisen ist nicht immer ganz einfach. Und wenn man sich im Verfahren betont sachlich verhält und dort, wo einem -zu Recht- mal der Kragen platzt, darauf hinweist, dass wir Väter ja nur deswegen auf der Anklagebank sitzen, weil wir von der Betreuung unserer Kinder ausgeschlossen werden, dann besteht in der Regel kein Anlaß, Väter aus den Gründen zu verurteilen, mit denen Dein RA Dir offenbar Angst machen will.

Spiel nicht den "Oberschlauen" - dann muss man Dir auch nicht beweisen, dass Du von den Dingen, in denen Du Dich so gut auszukennen vorgibst, in Wirklichkeit keine Ahnung hast.

Ich will Dir all das nicht unterstellen, erwähne es aber deswegen, weil es andere Foren gibt, in denen Du immer wieder auf Ratgeber stoßen wirst, die schon deswegen schlauer als die Polizei sind, weil sie ein §-Zeichen von einem $-Zeichen unterscheiden können.

Hat Dein Verteidiger schon die Akte angefordert um Einsicht zu nehmen?
Wenn dort Seiten fehlen, weil man sie Dir deswegen nicht zugänglich machen will, weil man die Ermittlungen anderenfalls gefährdet sieht, dann kannst Du daran sehen, welche Hoffnungen die Ermittler mit den Dir vorenthaltenen Beweiserhebungen verbinden.

Aktenkenntnis zu haben ist ganz wichtig.
Nicht zuletzt deswegen wird sie den unverteidigten Angeklagten auch regelmäßig vorenthalten!
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#19
Ja akteneinsicht ist schon da, ich bin auch der Meinung Verurteilung da ich vor 6 Jahren schon mal verurteilt wurde ohne Beweise . Der Amtsrichter ist halt frei in seiner Entscheidung und meistens gutbürgerlich auch Vater. Es liegen keine Beweise für Leistungsfähigkeit vor.
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#20
(31-03-2013, 21:59)Ibykus schrieb: Der Vertrag belastet Dich natürlich erst mal und dem muss der StA auch nachgehen.

Durch Ladung des Vermietenden 1500km entfernt? Das Wort "Ermittlungen" scheinen diesem Staatsanwalt fremd zu sein, war er zu faul dort erst einmal nachzufragen? Der Sachverhalt ist keinesfalls nur durch persönliche Ladung zu ermitteln, im Gegenteil. Ein minimalintelligenter Staatsanwalt hält sich nicht mit einem Vermieter auf, dessen Handeln bereits schriftlich in Vertragsform vorliegt, sondern sucht nach Kunden des Angeklagten, das wären nämlich wirklich Einnahmen.

Zudem kann der Staatsanwalt nicht nach eigenem Gusto Zeugen aus aller Welt zum Gerichtstermin einfliegen lassen. Der Richter hat das zu genehmigen. Die beiden Hübschen in der knackigen Amtstracht haben solche Aktionen gemeinsam zu verantworten.

Jeder Gegenstand, egal ob geliehen oder nicht kann zur Ausübung einer Tätigkeit genutzt werden. Wenn mir einer einen Kugelschreiber für eine Woche leiht, soll man den Verleiher dringend vor Gericht laden, es könnte ja sein dass ich mit dem Kugelschreiber eine Woche als Ghostwriter gearbeitet habe und damit jede Menge Geld verdient? Muss unbedingt ermittelt werden...

Völlig richtig ist, nicht den Oberschlauen zu spielen. Zum Beispiel ja nicht mit der Checkliste der faq dort anfangen. Schon allein deswegen nicht, weil man Herrn Robe gar nicht erst auf die notwendigen Voraussetzungen zu einer Verurteilung aufmerksam machen sollte. Das ist Aufgabe der nächsten Instanz. Lass die Figuren ihr "schäbicher Lump" Theaterspiel spielen und verziehe schweigend keine Mine.
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#21
Danke p ! Du hast mich verstanden ! Für gewöhnlich erhält ein Skipper für eine Woche 800€ für die Übernahme der Verantwortung ! Also nehmen wir das mal an dann hab ich im Jahr 2009 ca 390€ mtl für nen Midijob verdient plus einmalig 800€ als Skipper, nehmen wir sogar mal an. 2 Wochen im Jahr als Skipper dann 390 mtl + 2x800 Bin ich jetzt im Jahr Leistungsfähig ? Nur 2 Monate im Jahr Leistungsfähig oder Jahreseinkommen geteilt durch 12? Diese 800 sind natürlich kein offizielles Einkommen Sondern eher ne Art Trinkgeld
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#22
Vielleicht findet er ja noch andere Einnahmen aus anderen Geschäften, so dass aufsummiert irgendeine Leistungsfähigkeit herauskommt. Ermitteln soll er ja, wenn er sonst nichts zu tun hat. Wenn Geld fliesst, dann von Kunden zu Skipper. Wenn der Vermieter über die Kunden des Mieters nichts weiss (woher auch?), so wird er auch im Gerichtssaal nichts wissen und selbst wenn das theoretisch der Fall wäre: Dann Termin abblasen, neuen Termin ansetzen und dazu alle Kunden einfliegen lassen?

Und wenn er die Kunden ausgräbt: Sollten die Kunden in bar gezahlt haben, werden die einen Teufel tun, das vor Gericht zu sagen, damit würden sie ja Schwarzarbeit zugeben. Lass also den Staatsanwalt ruhig seine Zeit verbraten und geniesse die §170 StGB - typische "Creatio ex nihilo" Juristenshow.
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#23
Naja schwarz nicht denn es gibt keinen Vertrag über die Dienstleistung am Ende der Woche gabs halt von jedem 200€ als kleine Aufmerksamkeit für ne schöne Woche ! Warum sollte das auch geheim bleiben bin ich bei 800€ im Jahr leistungsfähig
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#24
Die hoffen eben, dass sie dir noch mehr nachweisen können. Du weisst doch, jeder Vater ist Drückeberger und sitzt auf Geldsäcken, man muss nur genug Druck ausüben damit die Taler rollen.
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#25
@p
Das ist es ja, da ist nichts vergraben !! Und wenn da was wäre dann würde ich eine Verurteilung akzeptieren, denn dann hätte ich Mist gebaut !
Wenn man aber wie jetzt nichts findet weil nichts da ist zum finden und ich wird trotzdem Verurteilt dann find ich das nicht in Ordnung !!
Warum muß man erst bis zum OLG gehen um die Chance auf ein faires rechtsstaatliches Urteil zu bekommen
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