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Aufstockung ALG trotz 1020€ netto und 2 Kinder 3j. und 5J. für Unterhalt?
#1
Hallo

ich fange jetzt im April 2013 das arbeiten an und werde ca. 1020€ netto verdienen. Habe 2 Kinder 3j. und 5j. von zwei verscheidenen Frauen.

Ich wohne zur zeit bei meinen Eltern und das wird bis ende des Jahres auch so bleiben. Danach muss ich halt sehen.

Meinen Eltern muss ich 270€ zahlen für das Zimmer und 50€ Autoversicherung im Monat(da mir das Auto zur verfügung gestellt wird)

Sonstige Kosten (zur arbeit benzin im Monat ca. 100-130€)

Steht mir da eine Aufstockung zu und wie hoch könnte die ausfallen??
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#2
Ja.

Du kannst den Unterhalt für die beiden Kinder (je 225,-€) wenn er tituliert ist, von deinem Einkommen abziehen.
Damit bleiben dir 570,-€.
Damit liegst du unter deinem Bedarf von 384,- + 270,- KDU = 554,- + Freibeträge 320,- (100+180+40) = 874,- plus ein paar Kleinigkeiten.

Du kannst also mindestens 300,-€ aufstocken.
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#3
hallo

was heisst tituliert???? Vor Gericht oder beim Jugendamt waren wir deswegen bisher nicht!!
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#4
Genau das wäre aber erforderlich.

Ein Titel ist ein Dokument, in dem du dich selbst verpflichtest, einen bestimmten Unterhaltsbetrag zu bezahlen.
Das kannst du beim JA (Achtung, Gefahr dich zu betrügen) bei einem Notar oder zwangsweise von einem Gericht vollziehen lassen.

Lies dich dazu auch mal in die TFAQ ein. (Nicht nur dazu)
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#5
@beppo hat ja schon wesentliches geschrieben, auch wenn ich die Beträge etwas korrigeren würde.

Also, du kannst aufstocken. Aber:

- Wie willst du denn mit 1 Zimmer eine vernünftige Zeit/übernachtungen/Umgang mit den Kindern hinbekommen? Also würde ich erst mal eine vernünftige 2-3 Zimmer-Wohnung anmieten, bevor(!) du Antrag stellst. [Maßstab wäre eine "angemessene" Wohnung für einen 2-3 Personenhaushalt in deiner Region]

- Zweitens, da das Zimmer bei deinen Eltern ist, würde das Amt evtl. den Mietvertrag anzweifeln oder schlimmer eine Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft annehmen und die Einkommen deiner Eltern mit einberechnen wollen. Abgesehen von den sonstigen Verwicklungen würde das vorallem kompliziert.

Aus meiner Sicht wäre die Vorgehensweise:
1. Schriftliche Umgangsvereinbarung mit den Kimus treffen
2. Titel über KU für 2 Jahre befristet erstellen (http://www.trennungsfaq.com/downloads.html Mustertext Beurkundung von Kindesunterhalt beim Notar.)
3. Wohnung anmieten
4. Antrag vorbereiten und stellen (Wichtig: 2 x unterschreiben, für dich, als gesetzlicher Vertreter der Kinder in deinem Haushalt, Sorgerechtsstatus unerheblich)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Moin.

Die Kosten des Umgangs (Lebenshaltung und Fahrtkosten der bzw. für die Kids) werden ebenfalls berücksichtigt!

Wie groß sind die Entfernungen zu den Kindern jeweils?
Läßt sich Standardumgang (min 6 Tage/Monat, für die Schulkinder dann hälftige Schulferien) verwirklichen? Kinder leben im Standardumgang ca. 30% des Jahres beim sog. Umgangsberechtigten!!!

Vor einer Wohnungssuche und Anmietung solltest Du die angemesenen Kosten der Unterkunft (KdU) ermitteln, um Schwierigkeiten von vornherein zu vermeiden. Die Jobcenter (JC) maulen zudem recht gern, wenn für Kinder im Umgang eigene Zimmer vorgesehen werden.

Das ergänzende ALG II, die 'Aufstockung' läßt sich recht geanu errechnen, wenn die angemessenen KdU im Zuständigkeitsbereich des JC bekannt sind. Grundlage ist der örtliche Mietspiegel. Einige JC geben Listen zu den angemessenen KdU heraus.

Suche nach einer Wohnung für einen 3-Personen-Haushalt nach Maßgabe des Mietspiegels bzw. der JC-Vorgaben ... und starte die üblichen Wohnungsportale im Netz. Der Wohnungsmarkt hat sich nach meiner Beobachtung recht gut auf das SGB eingestellt. Zuverlässige Mietzahlungen vom Amt sind Vermietern nicht unwillkommen.

Suche, finde und richte ein zusammen mit Deinen Kids (Erstausstattung beantragen!), ein tolles Zeichen Ihrer Wertschätzung, tolle Events zudem, wirst sehen...Smile

(Seit gestern ist nach massiver Verbreitung von Schadsoftware über Skype!!! der 'Wurm' drin. Einige Begriffe werden hier zeitweilig als Link markiert, ohne daß ich das wünsche oder verhindern kann. Ist das, ist Abhilfe bekannt?)
.
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#7
Hallo Hitman

Schön dich HIER zu treffen.
Hab doch gesagt, daß du Hilfe bekommst.

Wünsch dir viel Glück bei Antragsstellung und mit deinen 2 Kleinen.

Gruss ( du weisst von wem )
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#8
(01-04-2013, 09:43)hitman90 schrieb: hallo

was heisst tituliert???? Vor Gericht oder beim Jugendamt waren wir deswegen bisher nicht!!

Kann mir nicht vorstellen, daß JA bei der Vaterschaftsanerkennung nicht UH-Titulierung verlangt hat.
Schau mal in die Vaterschaftsfeststellung,ob da nicht auch was von dir unterschrieben wurde. Dann hättest du den Titel schon.

Es wären dann seit Nov.2012 (bis dahin haben ja deine Eltern für dich bezahlt) Unterhaltsschulden aufgelaufen.
Wenn kein Titel vorhanden, dann auch keine UH-Schulden, dann auch keine Nachzahlung. Weder an JA noch an Mamas.
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#9
Kurze Zwischenfrage: Ein Titel hebelt an sich jeden Selbstbehalt aus und _muss_ bezahlt werden?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#10
DerA.

Auch DU solltest Dich eingehender mit den Möglichkeiten des SGB II befassen, statt nur auf den OLG-Leitlinien-Murks zu starren, dann kommst Du fast von selbst auf die in Deinem Fall günstige, erträgliche und stabile Lösung.
.
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#11
Wegen der Vaterschaftsanerkennung war ich nie bei Jugendamt sondern beim Standesamt und dort steht nichts hab gerade nachgeschaut
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#12
(01-04-2013, 14:30)DerArsch schrieb: Kurze Zwischenfrage: Ein Titel hebelt an sich jeden Selbstbehalt aus und _muss_ bezahlt werden?
Klares JAein.

Der "Selbstbehalt" existiert nur bis zu dem Moment, wo ein Titel existiert. Häufiges und medial gut gepflegtes Mißverständnis. Der Selbstbehalt ist eine reine Berechnungsgröße.

Die Unterhaltspflicht, bzw. die unterstellte Erwerbsobliegenheit (die man kaum erfüllen kann) hebelt die Raelität aus und führt zu einem Titel. Der muss dann bedient werden jenseits der Realität oder bis zum finanziellen Zusammenbruch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
(01-04-2013, 14:49)hitman90 schrieb: Wegen der Vaterschaftsanerkennung war ich nie bei Jugendamt sondern beim Standesamt und dort steht nichts hab gerade nachgeschaut

Also besteht z.Zt. kein Titel. ALLE Zahlungen, auch die deiner Eltern, waren rein freiwillig.
Du hast keine UH-Schulden.
Unterhaltsvorschuss wurden auch nicht beantragt, sonst hättest du schon Post wegen Titel und EK-Nachweise.
Einen Unterhaltstitel würde ich nur dann unterschreiben, wenn eine Aufforderung von JA oder Anwalt kommt. Sonst Füße still halten und freuen.
Zahl im Moment einfach gar nichts und warte ab was passiert.
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#14
Noch mal zum Thema Aufstockung:
Such dir zuerst eine Wohnung z.B. 3 Zimmer( 3. Zimmer für Umgang mit deinen Kindern).
70 qm für ca. 500,- warm als Beispielrechnung.

Bedarf: 500.- Miete + 382.- AlgII + 320.- max.Hinzuverdienst = 1202.-
Dazu kommen Fahrkosten von 0,10 Euro je Kilometer Hin ind Rückweg.

Du hast schon jetzt Anspruch auf Aufstockung. Wenn du später UH zahlen mußt, gibt es noch mehr von der Arge.
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#15
Gekko.
Deine Hinweise sind mE etwas unglücklich.

Die angemessenen KdU sind stark ortsabhängig und sollten VOR Wohnungsanmietung ermittelt werden, um paßgenau anmieten zu können.

Die Fahrtkosten(Arbeit) sind im Grundfreibetrag von 100€ bereits pauschal berücksichtigt. Sind die Kosten nachweislich höher, dann steigt auch der Grundfreibetrag als vom Einkommen abzusetzender Betrag.

Der Erwerbstätgen-Freibetrag hängt vom Brutto ab und kann max. 230€ betragen.

Besser ist es, Bedarf und anrechenbares Einkommen genau zu ermitteln und gegeneinander zu stellen. Daraus ergibt sich dann das ergänzende ALG II, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist.
.
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#16
(01-04-2013, 15:09)Gekko schrieb:
(01-04-2013, 14:49)hitman90 schrieb: Wegen der Vaterschaftsanerkennung war ich nie bei Jugendamt sondern beim Standesamt und dort steht nichts hab gerade nachgeschaut

Also besteht z.Zt. kein Titel. ALLE Zahlungen, auch die deiner Eltern, waren rein freiwillig.
Du hast keine UH-Schulden.
Unterhaltsvorschuss wurden auch nicht beantragt, sonst hättest du schon Post wegen Titel und EK-Nachweise.
Einen Unterhaltstitel würde ich nur dann unterschreiben, wenn eine Aufforderung von JA oder Anwalt kommt. Sonst Füße still halten und freuen.
Zahl im Moment einfach gar nichts und warte ab was passiert.

Das JA hat von mir auch einen Titel gefordert, weil ich nicht gezahlt habe. Habe dann gezahlt und seitdem wollen die auch keinen Titel mehr von mir.

Heißt das UH-Schulden bauen sich erst auf wenn ein Titel besteht und ich diesen nicht bediene?

Bei mir hat der geg. Anwalt ja UH gefordert und das seit der Trennung und jetzt auch rückwirkend einen Betrag x (über 2000€) gefordert. Aber es gibt kein Titel, es wurde noch nicht einmal erwähnt.

Das ist jetzt ein rein "außergerichtliches" Sonderangebot quasi, dass ich rückwirkend bezahle und ab jetzt den geforderten UH.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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