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Besuch vom GV
#76
Wie war denn der erste Termin mit den Oberförstern vom Trachtenverein?
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#77
(07-10-2013, 13:48)p schrieb: Wie war denn der erste Termin mit den Oberförstern vom Trachtenverein?

lol - da klingt doch nicht etwa mangelnder Respekt vor unseren treuesten Staatsdienern heraus Cool Big Grin
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#78
http://www.rp-online.de/auto/ratgeber/ur...-1.2590206

Damit erhöhe ich nur den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert der Angesprochenen :-)
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#79
Der Erste Termin war ganz ok. Er hat mir die Sache dargelegt (Anschludigung/Anzeige der Ex wegen Unterhaltspflichtverletzung) und ich hab selbstverständlich alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und belegt.
Fehlte lediglich die Tasse Kaffee...

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#80
(11-07-2013, 14:31)Blumentopferde schrieb:
Zitat: Das was im FQ unter § 170 steht ist unumwunden genau so! Lesen und sich daran halten. Hätte ich das früh genug gemacht, wäre mir sehr sehr viel erspart geblieben.

hm ich weiss grad nicht was ich von alledem halten soll...

hab grad mit meinem anwalt telefoniert und der meinte, dass ich ruhig zum förster hingehn kann und ne kopie des pfändungsschutzkontos, der EV und des bezahlten Unterhalts + des gepfändeten Betrages dort abgeben kann da der staatsanwalt ja nicht die infos hat und wenn er die nicht hat muss er ja wohl oder übel ein verfahren eröffnen und mich vorladen um an die infos zu kommen

was die hausdurchsuchung betrifft meinte er, dass wäre komplett überzogen - in meinem fall zumindest

Wieso eigentlich dem Staatsanwalt irgendwelche Infos geben? Die sollen doch Ermitteln und das kostet Zeit u.Geld.

Oder kann der Staatsanwalt von einem Verlangen die Infos zur Vereinfachung des Verfahren im Vorfeld herauszugeben.
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#81
Ach was, kann er nicht verlangen ;-). Ich habe auch den Fehler gemacht und bin schön brav zur Polizei gegangen. (Ist aber paar Jahre her). Da tun sie dann ganz kumpelhaft und das Verfahren wird trotzdem eröffnet.

Ich habe eher den Eindruck, dass der Anwalt mit dem 170er nicht ganz so vertraut ist, um es mal so zu umschreiben.....
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#82
(07-10-2013, 13:56)Blumentopferde schrieb: ich hab selbstverständlich alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und belegt.

Das habe ich auch gemacht und alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. 2/3 der Anworten sahen bei mir so:

"Das müssen Sie bitte ermitteln. Ich möchte nicht Ihre Arbeit abnehmen."
"Tut mir leid. Das ist meine Privatsphäre."
"Das weiss ich im Detail nicht, weil ich die Unterlagen nicht mehr habe."
"Oh! Das ist zu lange her. Da kann ich keine präzise Aussage machen."

Ich habe meine Antworten varriiert Big Grin Nun bekomme ich leider keine Einladungen mehr. Das Polizeirevier ist nur wenige Minuten von mir entfernt und kurzfristige Besuche sind bei mir immer drin. Der Kollege Polizist war zu mir sehr nett und ich auch. Das ganze dauerte 1,5 Stunden und ich wäre sehr gerne noch länger geblieben. Ich habe sogar meinen Wohnungsschlüssel angeboten mit der Bemerkung: "Nur der Doofe bricht die Wohnungstüre auf. Der Schlaue hat einen Schlüssel!" Dann wollte er den Schlüssel nicht haben und sagte, dass er anrufen würde, was er aber nie tat. Der Kripo-Kollege ist nun in Rente und vielleicht versucht sich bald ein jüngerer Kollege mit mehr Biß.
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#83
(07-10-2013, 13:48)p schrieb: Wie war denn der erste Termin mit den Oberförstern vom Trachtenverein?

Ich habe "Herr Volkspolizist" gesagt. Da musste er schmunzeln und sagte, dass ich ihn mit "Herr Schl..." ansprechen soll.
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#84
(07-10-2013, 13:56)Blumentopferde schrieb: ich hab selbstverständlich alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und belegt.

Davon ist abzuraten. Jede Aussage wird dir negativ hingedreht und dient später als Beleg für irgendwelche kranken Anschuldigungen. Du glaubst nicht, wie harmlos aussehende normale Sätze von Juristen später in perversester Weise verdreht werden.

Dann sitzt du später im Gerichtssaal, hyperventilierst und musst ganz von unten anfangen: "Sie haben ja bereits zugegeben, dass..." - Du: "So habe ich das nicht gemeint...! Es war ganz anders... !". Es ist wirklich besser, gar nichts zu sagen. Aktenzeichen holen, Akteneinsicht nehmen. Vergiss auch nicht, dass nur der Staatsanwalt arbeitet und keine neutrale Instanz. Bis in den Gerichtssaal hinein handeln also immer nur die, die dir an den Karren fahren wollen. Erst im Gerichtssaal und nicht vorher kannst du daran kratzen.
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#85
Sehe ich ganz genauso!

Könnte es auch möglich sein das der Staatsanwalt auch anfängt in die andere Richtung zu ermitteln, wemm er z.B. feststellen sollte das bestimmte Instanzen eigentlich nur versucht haben den KV zu ruinieren und die Anzeige zu eigenen Rachezwecken nutzen?
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#86
Was soll "in die andere Richtung ermitteln" bedeuten? Meinst du damit, dass ein Staatsanwalt zu beweisen versucht, dass der Pflichtige unschuldig ist? Oder eine falsche Anschuldigung beweist?
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#87
(07-10-2013, 19:32)p schrieb: Was soll "in die andere Richtung ermitteln" bedeuten? Meinst du damit, dass ein Staatsanwalt zu beweisen versucht, dass der Pflichtige unschuldig ist? Oder eine falsche Anschuldigung beweist?

Versucht nicht aber das er z.B. im laufe der Ermittlung mitkriegt das die KM oder das JA nicht sehr kooperativ waren und den KV direkt in den Ruin oder in die Anzeige befördert haben.

Ich gehe davon aus das der STA sich alle Unterlagen zukommen lässt. Und dort wird ja die direkte Kommunikation in Form von Schriftstücken dann ja aufgezeigt.

Sollte die KM die Anzeige gestartet haben wird er ja auch die Beweise fordern das der Kindervater NICHT Zahlen will.

Ich gehe nicht davon aus das die STA einfach ein Verfahren eröffnet ohne den kleinsten Beweis. Sonst kann der Richter auch ziemlich ungemütlich werden.

Soweit ich das Verstanden habe hat der Titel vom FamGer. hier keine Bedeutung sondern nur die Leistungsfähigkeit des KV.
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#88
(07-10-2013, 19:43)Arminius schrieb: Ich gehe nicht davon aus das die STA einfach ein Verfahren eröffnet ohne den kleinsten Beweis. Sonst kann der Richter auch ziemlich ungemütlich werden.

Solltest du aber. Es gibt eine Anzeige und es wird ein Verfahren eröffnet. Period. Gibt es keine Beweise oder AUssicht auf Erfolg für den STA, wird das Verfahren wieder eingestellt.

Richtern stösst sowas maximal unangenehm auf, wenn der STA das Verfahren dann ohne Substanz zur Anklage bringt.
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#89
Zur Vorgehensweise der Justiz kann man folgende beiden Quellen empfehlen:

1- Haftbefehl - Im Zweifel gegen den Angeklagten
> Ein authentischer Film über die Ereignisse gegen einen zu Unrecht
> beschuldigten Gerichtsvollzieher; der verliert daraufhin Kind, Haus
> und Familie und muss 3 Jahre im Gefängnis und der Psychiatrie verbringen,
> bevor er am Ende trotz Geständnis der Falschbeschuldigerin noch 18 Monate
> Gefängnis bekommt. Das ist wirklich harter Tobak, den man verdauen muss,
> wenn man ihn gesehen hat.

2- Recht und Gerechtigkeit
> Das Buch ist bekannt und der Vorgang in Deutschland auch. Absolut lesenswert
> gibt das Buch einige tiefe Einblicke in den Justizabgrund Mannheim.
> Allerdings leidet es auch unter Kachelmanns Abneigung gegen die Deutschen, er ist Schweizer.
> Und die ständigen Erzählerwechsel zwischen ihm und seiner neuen Frau sind auch nicht förderlich.

Diese beiden Werke sind deshalb interessant, weil sie im Detail darstellen, mit welch unprofessioneller Vorgehensweise die Staatsanwaltschaft, bzw. der Untersuchungsrichter, gegen die zu Unrecht Beschuldigten vorgeht. Da werden aus unzusammenhängenden Lappalien vermeintliche Verdächtigungen zusammengebastelt, die dann zu Beweisen erhoben werden. Entlastende Umstände oder das schlichte Fehlen aller harten Beweise wird ignoriert. Und beim Haftrichter gehen die Anträge des Untersuchungsrichter resp. Staatsanwalts ungeprüft und ohne Beweise durch, während die begründeten Anträge der Verteidigung stets zurückgewiesen werden. Insbesondere die Darstellung in Haftbefehl, zeigt die grossenteils ätzende Selbstherrlichkeit der ermittelnden Polizei und Justiz.

Zum STGB 170:
In Deutschland sollte man sich als Beschuldigter darüber im klaren sein, dass, wie p schrieb, die Ermittlung den Nachweis der Straftat zum Ziel hat und die Aufklärung des Sachverhalts dann dem Gericht überlassen wird. In Sachen STGB § 170 (das ist natürlich eine Lappalie im Vergleich zu den Anschuldigungen aus dem Film und dem Buch) ist die Situation noch spezieller, weil dieser Paragraph ein Pamphlet ist, in dem es nicht eigentlich um die Bestrafung geht, sondern darum, ein Druck- und Erzwingungsmittel mit unbeschränkter Vollmacht gegen den vermeintlich Zahlungsunwilligen auffahren zu können - ein Erpressungswerkzeug. Und damit der Druck auf den Delinquenten ordentlich gross ist, hat man STGB 170 auch gleich zum Offizialdelikt erklärt - komplett unverhältnismässig.

Jedenfalls ist der STGB 170 das letzte Mittel der Unterhaltsmafia, dass wenn es zum strafrechtlichen Erfolg führt, idR. genau das Gegenteil von dem Erreicht, was er bezwecken soll, denn vorbestraft wird der Unterhaltspflichte noch weniger Leistungsfähig. So wird der Staatsanwalt zum verlängerten Arm des Jugendamt-Inkasso-Büros. Mit seiner Allmacht schnüffelt der StA durch alles, was er mit vertretbarem Aufwand finden kann und wird bei Erfolg dann die Strafe ausstellen oder beantragen - Mami und das JA freuen sich zunächst. Der Unterhaltspflichtige weiss spätestens an diesem Punkt, worum es geht und wie hoch sein Wert in dem bösen Spiel ist. Und das OLG muss später die Verurteilung aus anderen Gründen wieder aufheben (er hatte Vermögen aber kein Einkommen; er war nicht leistungsfähig; er war sich nicht über seine tatsächliche Zahlpflicht im Klaren). Wenn es bei der Verurteilung bleibt, ist der UH Pflichtige an die Wand geklatscht und tatsächlich über die gefundenen Taler hinaus nicht mehr Leistungsfähig, weil er einfach keinen Job mehr bekommt.

Und genau das sollte man sich bei einem STGB 170 immer vor Augen halten - es geht nicht eigentlich um die Strafe, sondern darum, den UH Pflichtigen wieder 'einzufangen' und für die freiwillige Zahlung gefügig zu machen oder bei Totalverweigerern, ein Exempel zu statuieren, dass man dann den anderen vor die Nase halten kann. (Abgesehen von der kompletten Unverhältnismässigkeit des STGB 170 eigentlich vorbildlich für einen Strafparagraphen - nicht die Bestrafung steht im Vordergrund, sondern die Resozialisierung - darunter versteht allerdings der Staat die Arbeits- und Zahlungswilligkeit Smile )
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#90
@ Petrus: Vielen Dank f. diese ausführliche Information.

Für mich bedeutet das nur eins, sich auf gar keinen Fall auf irgendwelche Deals m. der STA einlassen sondern immer schön in Berufung gehen.

Desweiteren ist mir im WWW aufgefallen das ja sogut wie jedes OLG die Urteile der vorherigen Instanzen revidiert haben.
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#91
(08-10-2013, 13:11)Arminius schrieb: Für mich bedeutet das nur eins, sich auf gar keinen Fall auf irgendwelche Deals m. der STA einlassen sondern immer schön in Berufung gehen.

Von Deals um STGB 170 habe ich noch nichts gehört, zumal das Verfahren noch in der Vorermittlung steckt und jederzeit wieder aufgenommen werden kann.

Falls es vor das Amtsgericht geht, hat der StA vermutlich irgendwas in der Hand. Dann ist der wichtigste Antrag, festzuhalten, dass man NICHT auf die Rechtsmittel verzichtet.
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#92
Zwischenupdate:

Nachdem ich mal über die erneute Einladung der "Forstbehörde" geschlafen habe und mittlerweile meine Rente für volle Erwerbsminderung für die nächsten Jahre gesichert ist. Werd ich mich in Ruhe zurücklehnen und der Einladung nicht nachkommen, da ich ja bereits für mein Verständnis alles dargelegt habe. Auf zum nächsten Schritt: Abänderungsklage.

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#93
Update:

Anwalt hat ne Abänderungsklage angeworfen mit Ziel 0 (NULL) + VKH.
Bin gespannt auf die hochroten Hassköpfe der Tussen

Wegen §170 immer noch nix gehört.

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#94
(15-10-2013, 14:05)Blumentopferde schrieb: Anwalt hat ne Abänderungsklage angeworfen mit Ziel 0 (NULL) + VKH.
Bin gespannt auf die hochroten Hassköpfe der Tussen

Sehr gut - aber die hochroten Köpfe wird es nicht geben. Ich dachte auch mal, dass man die irgendwie treffen könnte - weit gefehlt. Das ist vergleichbar mit einem Pieks in ein Spinnennetz - das Loch wird geflickt und der Rest macht weiter, als ob nichts geschehen sei. Um das Netz nieder zu reissen, muss man es abbrennen.
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#95
nach aussen mögen die Damen die Souveränen spielen aber innerlich kocht die Exe
ausserdem aht sie die Angewohnheit jede noch so kleine Kleinigkeit ja sogar jede Niederlage als Sieg darzustellen. Ein Meister des Selbstbetruges. Soll mir egal sein. Mein Ziel ist bald erreicht.

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#96
Moin,

gerade flatterte die Anklageschrift des Staatsanwaltes bezüglich §170 ein.
Da ich seit Juni eine kleine EU-Rente erhalte ist es mir nicht möglich mir einen Anwalt zu leisten. Im Schreiben stand aber was von einem Pflichtverteidiger den ich beantragen könnte.
Hat das schon mal jemand gemacht und hat Infos/Muster dazu?

BTE

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#97
(23-10-2013, 10:56)Blumentopferde schrieb: gerade flatterte die Anklageschrift des Staatsanwaltes bezüglich §170 ein.
Das ging aber fix. Durch deine etwas naive Mitwirkung selbstverursacht.

(23-10-2013, 10:56)Blumentopferde schrieb: Im Schreiben stand aber was von einem Pflichtverteidiger den ich beantragen könnte.
Hat das schon mal jemand gemacht und hat Infos/Muster dazu?
Das steht da nur als allgemeiner Hinweis drin. Einen Pflichtverteidiger gibts nur wenn langer Knast droht. Diese Grenze wird beim §170 regelmäßig nicht erreicht.

Jedenfalls wurde bei mir der Antrag (nach Verhandlungsunterbrechung und Selbstberatung des Richters in seiner Kammer) auf Pflichtverteidiger mit dieser Begründung abgelehnt.

Wichtig ist nun zunächst, dass du dir Akteneinsicht besorgst. Wie es ohne Anwalt geht, hat @ibykus hier verschiedentlich beschrieben (Suchfunktion) oder hier http://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandan...huldigten/
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#98
was mach ich mit der akteneinsicht wenn ich keine ahnung habe die akten richtig zu interpretieren bzw ich nichtmal die kopien bezahlen kann?
für mich sind diese § böhmische dörfer, bin hier komplett überfordert

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#99
Dann fragst du hier im Forum.
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OK. Auf was genau muss ich bei der Akteneinsicht schauen? Was ist wichtig, was weniger wichtig?

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