19-04-2013, 15:27
(19-04-2013, 14:57)Blumentopferde schrieb: lt gv hat er automatisch nen haftantrag wenn ich nicht erscheine und dann muss noch die km das "durchwinken"
Ich glaube nicht, dass der Gerichtsvollzieher §802g ZPO ignorieren kann, ausser er fälscht eine Unterschrift.
Haft kostet den Gläubiger Geld. Deshalb passiert das so gut wie nie. Es gibt jemand, der mal hier im Forum geschrieben hat, der es absichtlich auf Haft angelegt hat. Nach einer Woche in Haft, die für ihn relativ angenehm verlaufen ist, haben sie ihn an die frische Luft gesetzt. Ohne dass er Vermögensauskunft gegeben hätte.