05-07-2013, 16:21
@Blumentopferde : Sorry, ich hatte mich vertippt. Ich meinte natürlich mit dem Inhaber des Mietvertrages Deine Ehefrau. Ich kann Dir nach eigener Odysee nur raten
1. Du hast es schon richtig gesehen, laut Deines Kommentares und
2. Das was im FQ unter § 170 steht ist unumwunden genau so! Lesen und sich daran halten. Hätte ich das früh genug gemacht, wäre mir sehr sehr viel erspart geblieben.
1. Du hast es schon richtig gesehen, laut Deines Kommentares und
2. Das was im FQ unter § 170 steht ist unumwunden genau so! Lesen und sich daran halten. Hätte ich das früh genug gemacht, wäre mir sehr sehr viel erspart geblieben.