07-10-2013, 14:01
(11-07-2013, 14:31)Blumentopferde schrieb:Zitat: Das was im FQ unter § 170 steht ist unumwunden genau so! Lesen und sich daran halten. Hätte ich das früh genug gemacht, wäre mir sehr sehr viel erspart geblieben.
hm ich weiss grad nicht was ich von alledem halten soll...
hab grad mit meinem anwalt telefoniert und der meinte, dass ich ruhig zum förster hingehn kann und ne kopie des pfändungsschutzkontos, der EV und des bezahlten Unterhalts + des gepfändeten Betrages dort abgeben kann da der staatsanwalt ja nicht die infos hat und wenn er die nicht hat muss er ja wohl oder übel ein verfahren eröffnen und mich vorladen um an die infos zu kommen
was die hausdurchsuchung betrifft meinte er, dass wäre komplett überzogen - in meinem fall zumindest
Wieso eigentlich dem Staatsanwalt irgendwelche Infos geben? Die sollen doch Ermitteln und das kostet Zeit u.Geld.
Oder kann der Staatsanwalt von einem Verlangen die Infos zur Vereinfachung des Verfahren im Vorfeld herauszugeben.