07-10-2013, 19:43
(07-10-2013, 19:32)p schrieb: Was soll "in die andere Richtung ermitteln" bedeuten? Meinst du damit, dass ein Staatsanwalt zu beweisen versucht, dass der Pflichtige unschuldig ist? Oder eine falsche Anschuldigung beweist?
Versucht nicht aber das er z.B. im laufe der Ermittlung mitkriegt das die KM oder das JA nicht sehr kooperativ waren und den KV direkt in den Ruin oder in die Anzeige befördert haben.
Ich gehe davon aus das der STA sich alle Unterlagen zukommen lässt. Und dort wird ja die direkte Kommunikation in Form von Schriftstücken dann ja aufgezeigt.
Sollte die KM die Anzeige gestartet haben wird er ja auch die Beweise fordern das der Kindervater NICHT Zahlen will.
Ich gehe nicht davon aus das die STA einfach ein Verfahren eröffnet ohne den kleinsten Beweis. Sonst kann der Richter auch ziemlich ungemütlich werden.
Soweit ich das Verstanden habe hat der Titel vom FamGer. hier keine Bedeutung sondern nur die Leistungsfähigkeit des KV.