07-01-2014, 15:34
Was für eine billige Tour des Staatsanwalts. Er hat nichts in der Hand und versucht es immer noch mit Erpressung. §153a StPO mit Auflagen ist eine Art verkappter Strafbefehl, der dir nun hier serviert werden soll. Aber erst, nachdem sie gemerkt haben, dass du einen Anwalt bekommen hast, was ihnen offenbar überhaupt nicht passt.
Es heisst: "Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten...". Diese Zustimmung würde ich nicht geben. Da du keine Schuld hast und nach wie vor nicht in der Lage bist, irgendwelche Geldbeträge (siehe Punkt 4 des Paragrafen) aufzubringen, stimmst du einer Einstellung unter Auflagen nicht zu. Ohne Auflagen kann er gerne einstellen oder alternativ sich auf ein längeres Verfahren einstellen, in dem seine nichtexistenten Beweise zur Sprache kommen werden.
Es heisst: "Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten...". Diese Zustimmung würde ich nicht geben. Da du keine Schuld hast und nach wie vor nicht in der Lage bist, irgendwelche Geldbeträge (siehe Punkt 4 des Paragrafen) aufzubringen, stimmst du einer Einstellung unter Auflagen nicht zu. Ohne Auflagen kann er gerne einstellen oder alternativ sich auf ein längeres Verfahren einstellen, in dem seine nichtexistenten Beweise zur Sprache kommen werden.