07-01-2014, 18:42
Wie der Camper immer rät: bestehe auf einem vollständigen Freispruch! Alles andere ist inakzeptabel - Nappo z.B. musste erfahren, dass der Staatsanwalt nach Lust und Laune das Verfahren nach Jahren wieder aufleben lässt - weil sich der Zeitraum geändert hat (logisch, die Uhr bleibt nicht stehen..).
In deinem Fall: a) entweder stellt der Staatsanwalt von sich aus das Verfahren ein, weil er die Sinnlosigkeit erkennt - was für dich bedeutet, dass es deinerseits eine Unterhaltspflichtverletzung gem. §170 StGB nie gegeben hat.
Oder b) der Staatsanwalt geht ins Hauptverfahren, kann Dir keine Unterhaltspflichtverletzung beweisen und der Richter muss dich freisprechen.
Da ich Deutschlands Richter kenne, würde ich an deiner Stelle zu Variante a) tendieren.
Austriake
In deinem Fall: a) entweder stellt der Staatsanwalt von sich aus das Verfahren ein, weil er die Sinnlosigkeit erkennt - was für dich bedeutet, dass es deinerseits eine Unterhaltspflichtverletzung gem. §170 StGB nie gegeben hat.
Oder b) der Staatsanwalt geht ins Hauptverfahren, kann Dir keine Unterhaltspflichtverletzung beweisen und der Richter muss dich freisprechen.
Da ich Deutschlands Richter kenne, würde ich an deiner Stelle zu Variante a) tendieren.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1