08-01-2014, 08:18
@Blumentopferde
Richtig. Bei Leistungsunfähigkeit muss man Dir nachweisen, dass Du leistungsfähig bist, oder bei gutem Willen zumindest leistungsfähig sein könntest.
Notfalls kommt es dann halt auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren.
Keinesfalls einer Einstellung gegen Auflagen zustimmen. Verlange ein Urteil, wenn es ohne Auflagen nicht geht.
Wenn Du voll Erwerbsgemindert bist, mach auch Krankheitskosten geltend, die Deinem notwendigen Selbstbehalt hinzu gerechnet werden müssen bzw. von Deinem Einkommen erst mal abgezogen werden müssen, um dann auf Dein bereinigtes Nettoeinkommen zu kommen.
Robert Stegmann
(07-01-2014, 18:42)Austriake schrieb: Wie der Camper immer rät: bestehe auf einem vollständigen Freispruch!
Austriake
Richtig. Bei Leistungsunfähigkeit muss man Dir nachweisen, dass Du leistungsfähig bist, oder bei gutem Willen zumindest leistungsfähig sein könntest.
Notfalls kommt es dann halt auch zu einem Wiederaufnahmeverfahren.
Keinesfalls einer Einstellung gegen Auflagen zustimmen. Verlange ein Urteil, wenn es ohne Auflagen nicht geht.
Wenn Du voll Erwerbsgemindert bist, mach auch Krankheitskosten geltend, die Deinem notwendigen Selbstbehalt hinzu gerechnet werden müssen bzw. von Deinem Einkommen erst mal abgezogen werden müssen, um dann auf Dein bereinigtes Nettoeinkommen zu kommen.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.