05-03-2014, 16:22
Zitat:Sofern ein Prozeßkostenhilfeantrag gestellt wurde, hat das Gericht unverzüglich hierüber zu entscheiden...
BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
Zitat: Da somit sein Verhalten im Ergebnis auf eine Rechtsversagung hinausläuft, die mangels statthaften Rechtsmittels unangreifbar ist, ist die Besorgnis der Befangenheit seitens des Antragstellers gerechtfertigt; denn das massive Untätigbleiben des Richters entfernt sich hier so sehr von dem verfahrensmäßig einzuhaltenden Vorgehen, dass sich für den Antragsteller der Eindruck einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängen musste.
Die Ablehnung ist deshalb selbst bei Anlegung des sonst vom Senat angelegten strengen Maßstabes für ein zur Ablehnung eines Richters führendes Verhalten gerechtfertigt.
OLG Bamberg, 04.02.2000 - 7 WF 213/99