06-03-2014, 10:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2014, 10:30 von Blumentopferde.)
Bin zu traumatisiert von den Erlebnissen der letzten Jahre.
Die schreiben doch, dass Beschwerde eingelegt werden kann sobald ich zahlen kann.
Du schreibst, dass des nur die Staatskasse kann.
Und die hEXEN-Ratte legt Wiederspruch gegen die Bewilligung ein.
Ich verstehs immer noch nicht. :-(
Die schreiben doch, dass Beschwerde eingelegt werden kann sobald ich zahlen kann.
Du schreibst, dass des nur die Staatskasse kann.
Und die hEXEN-Ratte legt Wiederspruch gegen die Bewilligung ein.
Ich verstehs immer noch nicht. :-(