14-05-2014, 16:30
(14-05-2014, 16:04)Blumentopferde schrieb: bin voll erwerbsunfähig
Lustig. Mir hat der Gutachter erst eben bescheinigt, dass ich mindestens die letzten 10 Jahre voll erwerbsunfähig bin, nachdem mich alle Vorgutachter als voll erwerbsfähig eingestuft haben. Das waren nicht wenige.
Mein GdB ist nach dem derzeitigen Wissenstand (14.05.2014) nicht niedriger als Deiner.
Auf das Ergebnis seines Gutachtens bezüglich des Grades meiner Behinderung, warte ich täglich.
Dann gilt für Dich sowieso nur der § 30 Abs. 2 SGB XII.
Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.