14-05-2014, 16:56
(14-05-2014, 16:36)Blumentopferde schrieb:Zitat:wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
Kannst Du mir das übersetzen, Camper?
Der Regelbedarf liegt derzeit bei 392 €, soviel ich weiß. Da kommen 17 % hinzu, wenn Du keinen höheren Bedarf geltend machst. Ist ca 67 €
Mein Hausarzt wohnt zum Beispiel 26 km entfernt. macht hin und zurück 52 km * 0,30 € = 15,60 € pro Arztbesuch. Nach 4 Arztbesuchen im Monat habe ich die 17 % schon verballert.
Selbst wenn man noch die Kosten hinzu rechnet, die der Warenkorb für den Verkehr her gibt (Strassenverkehr, ihr Ferkel!!!) , ca 35 €, bin ich schon nach 8 Arztbesuchen des Hausarztes im Monat am Limit. Facharztbesuche, Krankengymnastik und so was noch gar nicht eingerechnet.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.