14-05-2014, 19:01
(14-05-2014, 17:09)Blumentopferde schrieb: Ich versteh das nicht so ganz.
Was bringt mir das bei einem Selbstbehalt von 800,- €??
Der familienrechtliche Selbstbehalt darf nicht unter den sozialrechtlichen Selbstbehalt fallen.
Familienrechtlich sind die Wohnkosten ja schon mit eingerechnet,
Sozialrechtlich kommen sie noch dazu. Und eben Deine krankheitsbedingten Aufwendungen. 17 § des Regelbetrages pauschal, ohne Beweise, mehr mit Vorlage der entsprechenden Bestätigungen.
Im Familienrecht heisst es Krankheitskosten sind vom Einkommen abzuziehen, also mindestens die 67 €, bei Nachweis der Krankheitskosten eben mehr.
Im Sozialrecht erhöht es eben lediglich Deinen Bedarf.
Angenommen, Du hast ein Einkommen von 1000 €
Familierechtlich ziehst Du Deine Krankheitskosten ab und liegst Du dann bei 800 €, gibt es eben keinen Unterhalt mehr.
Im Sozialrecht hast Du 392 € + 67 € für Dein Merkzeichen G + die Wohnkosten als Bedarf + weitere Krankheitskosten aus unvermeidbarem Aufwand.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.