14-05-2014, 20:13
Die EV und vor allen Dingen die neue Vermögensauskunft sind ein evtl. Grund dafür das die "Leistungsfähigkeit" eingeschränkt ist.
Es gibt Arbeitgeber die von Einstellungen aufgrund einer EV(Vermögensauskunft) abstand nehmen.
Das gleiche gilt auch f. die Lohnpfändung. Sollte die KM während der Arbeitssuche nicht auf die Lohnpfändung verzichten kann das dazu führen das Du während der Probezeit rausfliegst.
Kein potenzieller AG möchte Drittschuldner bei seinem neuen Arbeitnehmer sein.
...schlecht dann auch für den Staatsanwalt !Beweise u.s.w.
Es gibt Arbeitgeber die von Einstellungen aufgrund einer EV(Vermögensauskunft) abstand nehmen.
Das gleiche gilt auch f. die Lohnpfändung. Sollte die KM während der Arbeitssuche nicht auf die Lohnpfändung verzichten kann das dazu führen das Du während der Probezeit rausfliegst.
Kein potenzieller AG möchte Drittschuldner bei seinem neuen Arbeitnehmer sein.
...schlecht dann auch für den Staatsanwalt !Beweise u.s.w.