04-06-2014, 11:41
Das verbleibende "Existenzminimum" ist ja m. W. in diesem Fall ja der sozialhilferechtliche Bedarf. Also hier Regelsatz + Warmmiete. Wenn deine Wohnkosten, bzw. dein Wohnkostenanteil besonders niedrig sind, dann geht da vielleicht noch was für
die Unterhaltsgläubiger.
Beispiel: Regelsatz 391 Euro
Wohnkosten: 340 Euro.
____________________
Summe: 731 Euro.
Differenz zu 890 Euro: 159 Euro.
die Unterhaltsgläubiger.
Beispiel: Regelsatz 391 Euro
Wohnkosten: 340 Euro.
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Summe: 731 Euro.
Differenz zu 890 Euro: 159 Euro.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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