05-06-2014, 12:43
Mal eine Frage zur praktischen Vorgehensweise:
Der zu Pfändende lebt bei seiner Schwester als Untermieter. In seinem Eigentum befinden sich noch seine persönlichen Habseligkeiten wie Kleider, Schuhe etc. pp. Sonstige Dinge von Wert besitzt er nicht mehr bzw. die Wertgegenstände, die er noch hat, befinden sich im gemeinsamen Haus in dem jetzt die Exe residiert. Und zu dem der zu Pfändende keinen Zugang mehr hat.
Wenn die Pfändungsprozedur beginnt, wird der GV erfahrungsgemäß zuerst mit Konten- und/oder Lohnpfändung beginnen. Das Konto des zP. ist schon vor drei Jahren zum P-Konto umgewandelt werden, mehr als ein paar hundert Euro sind aber ohnehin nicht mehr drauf. Die Lohnpfändung läuft vermutlich ins Leere, weil der zP. schon länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, der Arbeitgeber also weder Lohn noch Lohnfortzahlung schuldet und somit als Drittschuldner ausscheidet.
Dann wird der GV vermutlich den zP. zu Hause aufsuchen - und nach verwertbarem Eigentum fahnden. Wie beweist nun der zP., dass alles in Hause seiner Schwester befindliche Gut nicht ihm gehört, sondern der Schwester? Oder im Falle des Laptops, dem Arbeitgeber? Was passiert, wenn der GV etwas beschlagnahmt oder mitnimmt, das gar nicht dem zP. gehört?
Austriake
Der zu Pfändende lebt bei seiner Schwester als Untermieter. In seinem Eigentum befinden sich noch seine persönlichen Habseligkeiten wie Kleider, Schuhe etc. pp. Sonstige Dinge von Wert besitzt er nicht mehr bzw. die Wertgegenstände, die er noch hat, befinden sich im gemeinsamen Haus in dem jetzt die Exe residiert. Und zu dem der zu Pfändende keinen Zugang mehr hat.
Wenn die Pfändungsprozedur beginnt, wird der GV erfahrungsgemäß zuerst mit Konten- und/oder Lohnpfändung beginnen. Das Konto des zP. ist schon vor drei Jahren zum P-Konto umgewandelt werden, mehr als ein paar hundert Euro sind aber ohnehin nicht mehr drauf. Die Lohnpfändung läuft vermutlich ins Leere, weil der zP. schon länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, der Arbeitgeber also weder Lohn noch Lohnfortzahlung schuldet und somit als Drittschuldner ausscheidet.
Dann wird der GV vermutlich den zP. zu Hause aufsuchen - und nach verwertbarem Eigentum fahnden. Wie beweist nun der zP., dass alles in Hause seiner Schwester befindliche Gut nicht ihm gehört, sondern der Schwester? Oder im Falle des Laptops, dem Arbeitgeber? Was passiert, wenn der GV etwas beschlagnahmt oder mitnimmt, das gar nicht dem zP. gehört?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1