06-07-2014, 17:54
(06-07-2014, 16:37)Arminius schrieb: @Blumentopferde
Musste der STA dem Richter beim Amtsgericht auch erst eine Stellungnahme bzgl. deines Antrages auf einen Pflichtverteidiger abgeben?
Bin eigentlich immer davon ausgegangen das das Gericht bzw. der Richter die Entscheidungsgewalt hat.
Bei mir hat das Amtsgericht den Staatsanwalt wiederholt um eine Stellungnahme gebeten.
Bisher keine Stellungnahme...
Kann ich dir nicht sagen, davon habe ich nichts mitbekommen. Die Richterin am Amtsgericht hatte meinen Antrag auf einen Pflichtverteidiger abgelehnt, so nach dem Motto: das kannst du auch alleine.
Daraufhin habe ich Beschwerde eingelegt und das Ganze ging dann aufs Landgericht und die meinten, dass mir Aufgrund der Anwaltspflicht und der Schwere des Themas mir ein Pflichtverteidiger zusteht. Das wars. Ziemlich einfach.