10-07-2014, 00:03
(09-07-2014, 22:08)p schrieb: Sehr geehrter Herr Anwalt,
ja, ich bezahle Unterhalt bzw. er wird mir bis zum letzten Hemd weggepfändet, der Gerichtsvollzieher hat mir bereits im (Monatsname) 2013 die Vermögensauskunft abgenommen. Mehr zahlen kann ich nicht und weniger zahlen auch nicht.
Deswegen ist eine Kontopfändung ggf. mit der Vermögensauskunft vor einer Gerichtsverhandlung bzgl. § 170 StGB sehr Kontraproduktiv.