18-08-2014, 10:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-08-2014, 10:52 von Camper1955.)
(17-08-2014, 09:56)Blumentopferde schrieb: 3. Wenn ich dann mal vor Gericht bin nix zu sagen alles dem Anwalt überlassen
Ja nicht alles alleine dem Anwalt überlassen.
Das habe ich (auf seinen Rat hin getan) und er hat auch nichts gesagt.
Gut, das wird durch ein Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden, aber so weit muss es ja nicht kommen.
In der 1. Instanz musst Du damit rechnen, dass Du sowieso verurteilt wirst. Egal was Du vorbringst. Es sei denn, du bringst verminderte Schuldfähigkeit ins Spiel. Ohne Gutachten dürfte das Gericht gar nicht darüber empfinden, wenn Du einen Antrag auf Begutachtung gestellt hast.
Findet die Begutachtung nur nach Aktenlage und nicht nach persönlicher Exploration statt, dann hast Du eine Möglichkeit, auch dagegen vorzugehen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.